Kompromiss zur Jobcenter-Reform


Grünes Licht für Jobcenter-Reform und dazugehörige Grundgesetzänderung
Dass sich die Jobcenter künftig durch Kennzahlen vergleichen könnten, werde einen "gesunden Wettbewerb untereinander" initiieren


(24.06.10) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat grünes Licht für die Jobcenter-Reform gegeben. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD-Fraktion und der Grünen-Fraktion verabschiedete der Ausschuss die für den geplanten Umbau der Arbeitsverwaltung notwendige Grundgesetzänderung (17/1939 und 17/1554). Die Linksfraktion stimmte dagegen.

Ebenfalls mit Mehrheit stimmte der Ausschuss für die die Grundgesetzänderung flankierenden gleichnamigen Gesetzentwürfe von Bundesregierung und den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP mit dem Namen "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (17/1940 sowie 17/1555).

Zuvor hatte die Mehrheit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und der SPD zugestimmt. Für den Änderungsantrag stimmten alle Fraktionen außer der Linksfraktion, die sich enthielt. Für den Entwurf des Begleitgesetzes stimmten die Koalitionsfraktionen, die Grünen enthielten sich, die Linke stimmte dagegen.

Union, SPD und FDP zeigten sich sehr zufrieden mit dem fraktionsübergreifenden Kompromiss zur Jobcenter-Reform. Durch den Änderungsantrag wurden im Wesentlichen zwei Punkte des ursprünglichen Gesetzentwurfs verändert, wie die Union ausführte.

Zum einen soll das letzte Wort bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit eines Hilfebedürftigen nun nicht mehr der Medizinische Dienst der Krankenkassen haben, sondern die Rentenversicherung. Zum anderen wurden Übergangsfristen verändert.

Leistungsträger, die bisher ihre Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitssuchende getrennt wahrnehmen, also nicht in Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Argen), haben nun bis 31.12.2011 Zeit, sich zu entscheiden, ob sie sich in Argen umwandeln wollen oder in sogenannten Optionskommunen, also kommunale Träger, die Langzeitarbeitslose in Eigenregie betreuen.

Beide Punkte habe man aufgrund der Expertenanhörung noch einmal verändert, betonte die Unionsfraktion. Darüber hinaus soll der Begriff "Jobcenter" künftig für alle Träger der Grundsicherung, auch die Optionskommunen, verwendet werden.

Die SPD-Fraktion betonte, dass der Kompromiss nicht zustande gekommen wäre, wenn die Koalitionsfraktionen nicht der Entfristung von 3.200 befristeten Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zugestimmt sowie ursprünglich gesperrte Mittel im Haushalt der Bundesministeriums für Arbeit in Höhe von 900 Millionen Euro freigegeben hätten.

Dass sich die Jobcenter künftig durch Kennzahlen vergleichen könnten, werde einen "gesunden Wettbewerb untereinander" initiieren und sei eine gute Grundlage, um voneinander zu lernen.

"Ende gut, alles gut" hieß es in den Reihen der FDP, die sich zwar die ein oder andere Regelung zugunsten der Einflussmöglichkeiten der Kommunen gewünscht hätte, jedoch insgesamt den "guten Kompromiss" lobte. Zudem begrüßten die Liberalen die "schlanke Grundgesetzänderung".

Die Grünen-Fraktion begründete ihre Enthaltung beim Begleitgesetz damit, dass dieses weit hinter ihren Vorstellungen geblieben sei, "daran ändert auch der Änderungsantrag nichts". An die "wichtigen Fragen" sei die Koalition nicht herangegangen, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit würden nicht "auf Augenhöhe" zusammenarbeiten. Unklar bleibe, welche Beschäftigten beim Schlüssel "Betreuer- Arbeitslose" einbezogen würden.

Die Linksfraktion bezweifelte, dass es den Langzeitarbeitslosen durch die Gesetzesänderungen besser gehen werde, die Regierung manifestiert in ihren Augen ein "Zwei-Klassen"-System für Arbeitslose. Zudem bekräftigten die Linken ihre Sorge bezüglich der geplanten Einsparungen im Sozialbereich. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen