Ungerechtfertigte Begünstigung des Hotelgewerbes


Finanzausschuss: Koalitionsfraktionen lehnen höheren Mehrwertsteuersatz für Hotels ab
Man solle dazu stehen, was man beschlossen habe, argumentierte ihr Sprecher


(17.02.10) - Der Finanzausschuss hat eine Wiedereinführung des bis Ende 2009 geltenden Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent für Übernachtungsleistungen von Hotelbetrieben abgelehnt. Mit den Stimmen von CDU/CSU-Fraktion und FDP-Fraktion wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/520), in dem die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent vorgesehen war, zurückgewiesen.

Für den Entwurf votierten neben der SPD-Fraktion auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/447), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, den vollen Steuersatz von 19 Prozent wieder einzuführen, "um die ungerechtfertigte Begünstigung des Hotelgewerbes bei der Umsatzbesteuerung von Übernachtungsdienstleistungen zu beenden".

Die SPD-Fraktion hatte sich bei der Vorstellung ihres Entwurfs unter anderem auf den stellvertretenden nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Andreas Pinkwart (FDP) bezogen, der eine Aussetzung der Umsatzsteuersenkung für Hotelbetriebe verlangt hatte. Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers (CDU), habe diese Forderung unterstützt. Die Koalition solle daher über den SPD-Gesetzentwurf froh sein und habe Gelegenheit zur Zustimmung. In den Reihen der Koalition gebe es kaum jemanden, der das Gesetz noch gut finde.

Die CDU/CSU-Fraktion wies die Forderungen der Opposition zurück. Man solle dazu stehen, was man beschlossen habe, argumentierte ihr Sprecher. Die FDP-Fraktion warnte davor, die alten Debatten aus dem letzten Jahr zu wiederholen.

Dagegen nannte die Linksfraktion die Senkung der Umsatzsteuer eine "unsinnige Maßnahme". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass sich der Aufwand für die Hotels signifikant erhöht habe, da es jetzt unterschiedliche Steuersätze für Übernachtungsleistungen und für Nebenleistungen wie das Frühstück gebe.

Die Bundesregierung verwies auf eine Umfrage des Hotelverbands Deutschland, nach der die befragten Hotelbetriebe Investitionen in Höhe von 330 Millionen Euro planen würden. Damit werde deutlich, dass das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zusätzliche Investitionen auslöse. Weitere Leistungen wie etwa das Frühstück könnten in den ermäßigten Steuersatz jedoch nicht einbezogen werden, erklärte die Bundesregierung auf Fragen von Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen