Gesundheitskarte und Datenschutz


Öffentliche Anhörung zu elektronischer Gesundheitskarte: Einführung dürfe nicht übereilt erfolgen
Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte und Recht auf informationelle Selbstbestimmung


(25.05.09) - Um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte geht es am Montag, dem 25. Mai, in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses. Dazu liegen ein Antrag der FDP-Fraktion zu einem "Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte" (16/11245) sowie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12289) vor, die bei der Einführung der Karte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet sehen will.

Die FDP-Fraktion mahnt in ihrer Vorlage, es müsse sichergestellt sein, dass die Voraussetzungen der Datensicherheit erfüllt sind. Dies müsse durch unabhängige Sicherheitsexperten überprüft werden. Die Fraktion betont, dass sie die Perspektiven, die sich aus dem Einsatz der Telematik im Gesundheitswesen für eine Verbesserung der Versorgung und der Abläufe ergeben, begrüßt. Sie sehe jedoch auch die Gefahren, die mit der Übermittlung und Speicherung hoch sensibler Gesundheitsdaten verbunden sein könnten.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte dürfe daher nicht übereilt erfolgen, warnen die Liberalen. Insbesondere dürften weder Kostenträger noch staatliche Stellen sowie Industrieunternehmen oder andere "Dritte" Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten haben. Die Versicherten müssten zudem die Verfügungsgewalt über ihre Daten haben und behalten. Sie sollten selbst entscheiden können, ob sie ihre Gesundheitsdaten auf zentralen Servern speichern lassen wollen oder nicht.

Die Grünen dringen in ihrem Antrag auf eine strikte Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. So müsse die kommerzielle Verwertung aller gespeicherten Patientendaten auch künftig "wirksam ausgeschlossen sein", fordern sie. Zudem betonen die Grünen-Abgeordneten, dass die "Freiwilligkeit der medizinischen Anwendungen" der Gesundheitskarte "unter keinen Umständen" aufgegeben werden dürfe.

Ferner müsse das Freiwilligkeitsprinzip auch für Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsleistungen gelten, heißt es in der Vorlage weiter. Sie müssten "selbst entscheiden können, ob sie am Online-Betrieb der elektronischen Gesundheitskarte teilnehmen oder nicht". Zugleich mahnt die Fraktion, bei der Einführung der Gesundheitskarte unangemessenen Zeitdruck zu vermeiden. In jeder weiteren Entwicklungsstufe bedürfe es eines Evaluierungsprozesses, bevor die nächste Stufe angegangen werde. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen