Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge
Bußgelder wegen Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG)
Bei Verstößen gegen die Nachtflugbeschränkungen sollen Bußgelder zukünftig nicht nur gegen den Piloten, sondern auch gegen die Fluggesellschaft, die das Flugzeug als Halter oder aufgrund eines Leasing-Vertrages betreibt, verhängt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1532) zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vor.
Der Bundesrat verweist in seiner Begründung darauf, dass es in zunehmendem Maße in den Abend- und Nachtstunden zu verspäteten Starts und Landungen komme. Diese Verspätungen seien unter anderem auf Wetterbedingungen, Kapazitätsengpässe im Luftraum, der Flugsicherung und der Bodenabfertigung zurückzuführen. Auch wenn die Piloten die endgültige Entscheidungsbefugnis über die Luftfahrzeuge hätten, so seien Fluggesellschaften verantwortlich für die Flugplanung und nicht einkalkulierte Zeitpuffer.
Da die Piloten ihre Entscheidung über Start und Landung im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Loyalität und Einhaltung der Flugbetriebsbeschränkungen treffen müssten, sei es "nicht angemessen, nur gegen diese ein Bußgeld verhängen zu können", heißt es in der Gesetzesvorlage. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 31.05.22
Newsletterlauf: 02.08.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.