FDP fordert Nachbesserungen bei Wettbewerbsrecht


FDP: Wenn analoge Warenströme in Europa auf keine Grenzen stoßen sollen, dann muss selbiges auch für die digitale Wirtschaft gelten
Abgeordneten fordern Regelungen zum Umgang mit Daten, die sie als praktikabel abseits des Kartellrechts erachten



Die FDP-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Bestimmungen in der Wettbewerbsaufsicht für digitale Plattformen und der Entwurf müssten dahingehend geändert werden, dass eine klare und scharfe Definition von digitalen Plattformen mit marktbeherrschender Stellung geschaffen und im Gesetzestext verdeutlich wird, wodurch sich entsprechende Bestimmungen ausschließlich auf digitale Plattformunternehmen beziehen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/23688).

Sperren für Unternehmen, die auf digitalen Plattformen tätig sein wollen, müssten begründet werden. Zudem formulieren die Abgeordneten Regelungen zum Umgang mit Daten, die sie als praktikabel abseits des Kartellrechts erachten. Sie sollen für Unternehmen gelten, die auf digitalen Plattformen tätig sind.

Eindringlich plädieren die Abgeordneten für ein europaweit abgestimmtes Vorgehen. "Wenn analoge Warenströme in Europa auf keine Grenzen stoßen sollen, dann muss selbiges auch für die digitale Wirtschaft gelten", erklären sie. Gerade der Klein- und Mittelstand in Deutschland sei oft nicht eines ebenbürtigen Wettbewerbs in der Lage; er müsse unterstützt werden im Bestreben, auf seinen Plattformen Daten zu erhalten, zu verarbeiten und auf andere Plattformen übertragen zu können. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 18.11.20
Newsletterlauf: 11.01.21


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