FDP will Kontrollrechte des Parlaments stärken


Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament (Exekutivkontrollgesetz – ExekutivkontrollG)
Die Aufsichtsfunktion des Parlaments über die Regierung ist Kernbestandteil des demokratischen Prinzips



Die FDP-Fraktion will die Kontrollrechte des Parlaments gegenüber der Bundesregierung stärken. Die Aufsichtsfunktion des Parlaments über die Regierung sei Kernbestandteil des demokratischen Prinzips, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/27182) der Fraktion.

Künftig soll vor und nach Spitzentreffen wie dem Europäischen Rat und den Gipfeln von UN oder G20 eine Vorbereitungsdebatte und auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages auch eine Nachbereitungsdebatte im Parlament stattfinden. Die Bundeskanzlerin solle dazu verpflichtet werden, vor jedem dieser Treffen eine Regierungserklärung über Lage, Themen und Ziele der Regierung abzugeben.

Ferner solle die Bundesregierung dazu verpflichtet werden, eine Zustimmung des Bundestages einzuholen, wenn sie im Rahmen der Bund-Länder-Koordination bundeseinheitliche infektionsschutzrechtliche Maßnahmen in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite herbeiführen wolle. Sei dies nicht möglich, müsse die Zustimmung nachträglich eingeholt werden.

Zudem müsse die Regierung transparent machen, wie sie die Entscheidungsfindung der Länder beeinflusse, indem offengelegt werde, mit welchen Vorschlägen sie in die Gespräche hineingehe. (Deutsche Bundestag: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 31.05.21


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