Herkunftsnachweisregister für Erneuerbare Energien
Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte
Herkunftsnachweise sollen dazu dienen, einem Kunden oder Energieverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der von ihm genutzten oder an ihn gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat den Weg frei gemacht für die Verordnung der Bundesregierung (20/10159) über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte (GWKHV). Für die Verordnung in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten die Unionsfraktion und die AfD, die Gruppe Die Linke enthielt sich.
Herkunftsnachweise sollen dazu dienen, einem Kunden oder Energieverbraucher gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge der von ihm genutzten oder an ihn gelieferten Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Nachdem im Herkunftsnachweisregistergesetz die Grundlagen geschaffen wurden für die Einrichtung und den Betrieb des GWKHV, soll die Verordnung die Regelungen des Herkunftsnachweisregistergesetzes konkretisieren, etwa dergestalt, dass sie die Rahmenbedingungen dafür konkretisiert, dass das Umweltbundesamt (UBA) als die mit der Registerverwaltung betraute Behörde die Einrichtung der Herkunftsnachweisregister vornehmen kann. Zu den nachträglichen Änderungen gehören verminderte Berichtspflichten und die Klarstellung, dass das UBA keine Änderungen an materiellem Recht vornehmen darf.
Die Verordnung, die der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018 / 2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte dient, wird am Freitag im Bundestag abschließend beraten. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 24.06.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
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Konformitätsbewertung von Produkten
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