Staatliche Tatprovokation


Rechtsstaatswidrige Straftatprovokationen durch nicht offen ermittelnde Polizeibeamte, verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen
Wie die Bundesregierung ausführt, übt die Staatsanwaltschaft "im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis eine adäquate Kontrolle aus und stellt damit die Rechtmäßigkeit der Durchführung verdeckter personaler Ermittlungen im Ermittlungsverfahren sicher"




Um staatliche Tatprovokation geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18348) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17910). Danach stellen die Strafverfolgungsbehörden des Bundes durch eine "an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft ausgerichtete Einweisung und enge Führung der nicht offen ermittelnden Polizeibeamten, Verdeckten Ermittler und Vertrauenspersonen sicher, dass die Grenzen rechtlich zulässiger Tatprovokation eingehalten werden".

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, übt die Staatsanwaltschaft "im Rahmen ihrer Sachleitungsbefugnis eine adäquate Kontrolle aus und stellt damit die Rechtmäßigkeit der Durchführung verdeckter personaler Ermittlungen im Ermittlungsverfahren sicher". Der Einsatz sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen würden mit ihr im Vorfeld des Einsatzes abgestimmt. Dabei finde die maßgebliche obergerichtliche Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch des Bundesgerichtshofs (BGH) Beachtung.

Den Angaben zufolge prüft die Bundesregierung derzeit "den gesetzgeberischen Handlungsbedarf einer Rechtsgrundlage für die Tatprovokation". Damit entspreche sie einem Prüfauftrag im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode. Berücksichtigung finden dabei laut Vorlage auch die Empfehlungen einer Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens aus dem Oktober 2015. "Diese hatte sich, wenn auch mit knapper Mehrheit, für eine gesetzliche Regelung sowohl der staatlichen Tatprovokation als auch umfassend des Einsatzes von sogenannten V-Leuten im Strafverfahren ausgesprochen" heißt es in der Antwort weiter.

Wie daraus ferner hervorgeht, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu beiden Themen im Frühjahr 2017 die Große Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes mit der Erarbeitung eines Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten mit dem Titel "Vertrauenspersonen und Tatprovokationen" habe der Deutsche Richterbund im Dezember 2019 vorgelegt. Die elektronische Fassung sei auf der Homepage des BMJV öffentlich zugänglich gemacht.

Das Gutachten dient laut Bundesregierung als Grundlage für die weitere fachliche Prüfung im BMJV. Diese dauere derzeit an und Ergebnissen könne noch nicht vorgegriffen werden. Insofern könne auch noch keine Auskunft darüber gegeben werden, "in welchem Zeitrahmen gegebenenfalls initiierte Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt werden sollen". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 31.07.20



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