Verstöße von Banken behoben
Verhalten der BaFin beim Thema Prämiensparverträge und Zinsanpassungsklauseln bei variablen Zinsen
"Keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten"
Die im Rahmen einer Marktuntersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellten Verstöße gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Zinsanpassungsklauseln von Banken seien mit einer Ausnahme seitens der Institute behoben worden, indem die entsprechenden Klauseln angepasst worden seien.
Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16451) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15738). In einem Einzelfall sei eine Anpassung der beanstandeten Klauseln trotz entsprechender Aufforderung nicht erfolgt. Dies sei im Rahmen der Überprüfung durch die BaFin festgestellt und das betroffene Institut sei nochmals zum entsprechenden Handeln aufgefordert worden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Schon 2004 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die beliebige Zinsgestaltung bei Sparverträgen für ungültig erklärt und höhere Anforderungen für gültige Klauseln verlangt (Az.: XI ZR 140/03). Trotzdem laufen diese Verträge bis heute weiter. 2014 berichtete das Verbrauchermagazin - "Finanztest" in einem Artikel, dass die Zinsen vieler Sparverträge falsch berechnet sind. Im Jahr 2017 erhielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Anfrage die Antwort, dass die Bundesregierung keinen Bedarf für eine weitere Stärkung der Aufsicht über die Zinsberechnung sieht, denn es gäbe "keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten."
Dieses Jahr haben sowohl das "ZDF" als auch "Das Erste" ausführlich zu diesem Thema berichtet. Es gibt nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile einzelne Urteile zugunsten von getäuschten Verbraucherinnen und Verbrauchern, unabhängige Untersuchungen der Verbraucherzentralen und eine anhängige Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen mit mehreren tausend Fällen. Bisher war von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenig bis kein Handeln zu erkennen, und auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen ließ viele Fragen unbeantwortet.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 20.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.