Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung


Ab dem 1. Januar 2010 wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Rentenversicherung übertragen
Deutsche Bundesregierung sieht beim Bürokratieabbau messbare Erfolge, die die Wirtschaft entlasten


(07.07.09) - Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen dritten Jahresbericht an Bundeskanzlerin Angela Merkel übergeben. Bundeskanzlerin Merkel würdigte das große Engagement, mit dem der NKR seine Aufgabe wahrnehme: "Mit dem NKR ist der Bürokratieabbau fest verankert und er zeigt beachtliche Erfolge. Durch seine Hinweise konnte unnötige Bürokratie bereits vor der Verabschiedung neuer Gesetze in erheblichem Umfang verhindert werden."

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode Entlastungen für Unternehmen von insgesamt über 7 Milliarden Euro im Jahr auf den Weg gebracht. So wird beispielsweise der bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen erforderliche Nachweis des Versicherungsschutzes nicht länger durch die sogenannte "Doppelkarte", sondern ausschließlich elektronisch geführt. Außerdem wird der Dialog zwischen Versicherungsunternehmen und Zulassungsbehörden ab Herbst 2009 vollständig elektronisch erledigt.

Aufgrund des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes wird ab dem 1. Januar 2010 die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Rentenversicherung übertragen. Dadurch entfallen jährlich etwa 130.000 Doppelprüfungen in den Betrieben. Insgesamt haben die Ressorts 357 Vereinfachungsmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Die Hälfte des Abbauziels der Bundesregierung, 25 Prozent der gegenwärtigen Bürokratiekosten von jährlich rund 47 Milliarden Euro bis 2011, ist damit bereits erreicht. Dennoch wird es in der nächsten Legislaturperiode noch erheblicher Kraftanstrengungen bedürfen, um Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden dauerhaft zu entlasten. Das Entstehen neuer Belastungen wird durch die intensive Zusammenarbeit mit dem Normenkontrollrat wirksam begrenzt.

Staatsminister Hermann Gröhe, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung: "Beim Bürokratieabbau arbeiten wir über alle Ebenen zusammen. Hierbei ist der Normenkontrollrat Partner der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, aber auch der Träger der Selbstverwaltung, zum Beispiel im Bereich der Sozialversicherungen. Diese Zusammenarbeit über die Ebenen hinweg, auch zwischen Parlament und Regierung, wollen wir weiter vertiefen."


Hintergrund:
Im April 2006 hat die Bundesregierung mit dem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung beschlossen, künftig mit einem unabhängigen Gremium zur Bürokratiekostenabschätzung und methodischen Unterstützung zusammen zu arbeiten. Im gleichen Jahr hat der Bundestag das Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates beschlossen.

Am 19. September 2006 berief der Bundespräsident acht Mitglieder aus Wirtschaft und Wissenschaft unter Vorsitz von Johannes Ludewig in das Gremium. Aufgabe des NKR ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, bestehende Bürokratiekosten aus Informationspflichten zu reduzieren bzw. neue zu vermeiden. Der Normenkontrollrat befasst sich in seinem zweiten Bericht auch mit der Umsetzung des Programms der Bundesregierung. Hierzu hatte der Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau dem Kabinett am 24. Juni 2009 einen eigenen Zwischenbericht vorgelegt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Bürokratieabbau und Datenschutz
10.941 Informationspflichten der Wirtschaft

Lesen Sie mehr (externe Links):
Mehr zum Bürokratieabbau
Normenkontrollrat im Internet


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

  • Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung

    Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung.

  • Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt

    Die Deutsche Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5664) vorgelegt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

  • Regelungslücke geschlossen

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5652) zur Ratifizierung eines Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgelegt.

  • Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen

    Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen