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Änderung des Agrarstatistikgesetzes


Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Das Agrarstatistikgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt, muss jedoch an Vorschriften des Unionsrechts angepasst werden



Das Agrarstatistikgesetz soll geändert werden. Dazu legt die Deutsche Bundesregierung einen Änderungsentwurf (19/9763) vor. Die Vorlage dient der Umsetzung von EU-Vorschriften in nationales Recht. Darüber hinaus soll die Durchführung der Agrarstrukturerhebung organisatorisch und zeitlich von der Strukturerhebung der Forstbetriebe getrennt werden.

Für den Fall, dass Verwaltungsdaten in ausreichender Qualität vorliegen, soll zudem angeordnet werden, dass diese Daten zur Durchführung der Strukturerhebung der Forstbetriebe verwendet werden. Auch wird die Frist aufgehoben, innerhalb derer Daten der Tierseuchenkassen für Zwecke des Betriebsregisters genutzt werden können. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 08.07.19


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