Informationsaustausch in Steuersachen
Liechtenstein bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren
Gesetzentwurf: Steuerabkommen mit Liechtenstein - In Zukunft sollen Auskünfte in Steuersachen erteilt werden
(26.05.10) - Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701).
Das Abkommen enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, versichert die Bundesregierung.
In Zukunft sollen Auskünfte in Steuersachen erteilt werden, wenn sie für ein Besteuerungsverfahren oder für ein Steuerstrafverfahren "voraussichtlich erheblich" seien, heißt es in der Denkschrift zu dem Abkommen. Empfangene und erteilte Auskünfte seien zwar vertraulich zu behandeln, könnten aber in Gerichtsverfahren offen gelegt werden.
Es dürften nur Informationen übermittelt werden, die für die Durchführung des Abkommens erforderlich seien und wenn dies nach dem Recht der übermittelnden Vertragspartei möglich sei. Dies entspreche dem Grundsatz, dass keine Verpflichtung bestehe, Informationen zu erteilen, die nach den jeweiligen Gesetzen nicht beschafft werden könnten, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.