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Bereichsausnahme und Informationsfreiheitsgesetz


Finanzaufsichtsichtsbehörden müssen auch in Zukunft den Bürgern Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen
Die Einfügung der Bereichsausnahme ging auf eine Anregung des Bundesrates zurück und war in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von Datenschützern kritisiert worden

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(26.03.09) - Für Aufsichtsbehörden im Finanzbereich wird es keine Bereichsausnahme nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD nahmen am Mittwochmorgen einen entsprechenden Passus aus dem Entwurf des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes (16/11613, 16/11640) wieder heraus. So müssen die Finanzaufsichtsichtsbehörden auch in Zukunft den Bürgern Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilen.

Die Einfügung der Bereichsausnahme ging auf eine Anregung des Bundesrates zurück und war in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf von Datenschützern kritisiert worden. Die Unionsfraktion erklärte, es gebe noch weiteren Beratungsbedarf. Die SPD-Fraktion stellte fest, dass mit ihr die Einfügung einer Bereichsausnahme nicht zu machen sei. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte die Entfernung der Bereichsausnahme. Die FDP-Fraktion erklärte, die Informationsrechte der Verbraucher dürften nicht eingeschränkt werden.

Der Gesetzentwurf setzt eine Richtlinie der EU um, mit der der Zahlungsverkehr in der Europäischen Union vereinheitlicht werden soll. Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und FDP angenommen. Linksfraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Die Union begrüßte die Harmonisierung, weil unter anderem das Geld der Verbraucher bei Insolvenzen besser abgesichert sei. Die SPD-Fraktion hob hervor, dass die Umsetzung der Richtlinie eine wichtige Maßnahme für neue Produkte wie das europäische Lastschriftverfahren sei.

Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion, die einen besseren Schutz von Kreditkartenkunden vor Überschuldung erreichen wollte. Von den anderen Fraktionen unterstützte nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Änderungsantrag. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass es nach dem Umsetzungsgesetz möglich sei, nach dem Beispiel amerikanischer Kreditkartensysteme Kredite aufzunehmen und diese nach der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten auf eine andere Karte umzuschulden.

Durch diese Konstruktionen würden sich im Laufe der Zeit über Zinseszinsen Überschuldungssysteme ohne Ausweg aufbauen. Das könne durch eine kleine Änderung verhindert werden. Unionsfraktion und SPD-Fraktion erklärten, eine Verkürzung der Kreditfrist von zwölf auf vier Monate sei angesichts der Vorgabe der EU-Richtlinie nicht möglich. Auch die Bundesregierung sah keinen Spielraum für die Einführung zusätzlicher Bestimmungen. Dies könne allenfalls im zivilrechtlichen Umsetzungsteil der Richtlinie erfolgen, die im Rechtsausschuss beraten werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Gesetze

Strafrechtliche Ermittlungen und Anwaltsschutz Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Zu diesem Vorhaben hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2637) vorgelegt. Anwälte dürften dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürften keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden.

Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

De-Mail-Gesetz kommt zügig voran Die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände zum De-Mail-Gesetz haben begonnen. Das De-Mail-Gesetz ist die Grundlage für die De-Mail. Der heutigen E-Mail fehlen grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Zustellnachweise). Die De-Mail macht diese Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und damit breit verfügbar.

Koalition will bei Arzneimitteln sparen Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/2413) hervor.

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

Strengere Eigenkapitalbestimmungen für Banken Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Dies sieht der von der Deutscher Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) vor, der vom Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.

Missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor.

Eigenkapitalanforderungen für Kredite Die Deutsche Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) aufnehmen.

OECD-Standard zur Transparenz anerkannt Die Deutsche Bundesregierung und die Regierung der Insel Man (Ilse of Man) sowie Regierung der britischen Kanalinsel Guernsey wollen zu einem besseren Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten kommen. Dies ist Inhalt des von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommens vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/1698, 17/1699).

Informationsaustausch in Steuersachen Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701).

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