Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Steuerhinterziehung wirksamer bekämpfen


Gesetzentwurf: Bundesrat verlangt Maßnahmen gegen Steuerstraftaten im Bankenbereich
Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zu Steuerstraftaten durch Bankmitarbeiter


(31.07.13) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dieses Ziel verfolgt ein vom Bundesrat eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich (17/14324). Darin schreiben die Länder, dass Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen anbieten beziehungsweise ihre Kunden bei diesen Modellen unterstützen würden. In vielen Fällen sei der Tatbestand der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zu Steuerstraftaten durch Bankmitarbeiter erfüllt.

Nach geltendem Recht könne jedoch eine Erlaubnis für eine Bank nur aufgehoben werden, wenn Steuervergehen von Geschäftsleitern selbst begangen würden. "Diese Rechtslage ist insofern unbefriedigend, als gerade bei großen Instituten der Nachweis eines individuellen Verschuldens eines Geschäftsleiters sehr schwer zu führen ist", argumentieren die Bundesländer.

Mit der Gesetzesänderung soll die BaFin bereits gegen Banken einschreiten und die Erlaubnis aufheben dürfen, wenn vertretungsberechtigte Organe oder sonstige Personen, die für das Institut verantwortlich handeln, nachhaltig Steuerstraftaten begangen oder zu Steuerstraftaten Dritter Beihilfe geleistet haben.

Die Bundesregierung entgegnet in ihrer Stellungnahme, dass die mit dem Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen im Wesentlichen bereits nach geltender Rechtslage möglich und daher nicht erforderlich seien. "Allerdings wird die Bundesregierung prüfen, ob durch eine Verbesserung des Informationsflusses von der BaFin an die Finanzbehörden Steuerhinterziehung wirksamer bekämpft werden kann", heißt es in der Stellungnahme. (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen