Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Leistungsschutzrecht der Presseverleger


Gesetzentwurf: Grünen-Vorstoß gegen Leistungsschutz-Gesetz
Das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts soll aufgehoben werden

(15.12.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Achte Gesetz zur Änderung des Urheberrechts (Leistungsschutzrecht der Presseverleger) aufzuheben. Dazu hat die Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt (18/3269). Wie die Fraktion in dem Entwurf ausführt, sei es Ziel des Gesetzes gewesen, dass es Informationsdienstleistern im Internet, wie Suchmaschinen, oder Webportalen, wie z.B. web.de, nur noch gegen Bezahlung erlaubt sein soll, Verlagsinhalte von Presseanbietern, hauptsächlich kleine Textausschnitte, so genannte "Snippets", im Internet auffindbar zu machen und den Nutzern zu zeigen. Dadurch sollten die Urheberechte geschützt und die Presseverleger finanziell entschädigt werden. Diese kämpften im digitalen Wettbewerb mit Schwierigkeiten, Journalismus zu finanzieren, schreibt die Fraktion.

Allerdings sei das Leistungsschutzrecht für Presseverleger bereits bei seiner Einführung umstritten gewesen, so die Fraktion weiter. Schon nach Verabschiedung des Gesetzes hätten einige Presseverleger einer weiteren kostenlosen Nutzung ihrer Texte zugestimmt.

Laut der Fraktion sind die ökonomischen Probleme der Presseverleger beziehungsweise die Finanzierung des Journalismus nicht durch Suchmaschinen im Internet verursacht. Suchmaschinen machten vielmehr die Onlineangebote der Presseverleger auffindbar und brächten diesen sogar Besucher und dadurch Werbeeinnahmen auf deren Seiten. Ein erheblicher Teil der Leser komme zudem erst über die Suchmaschinen auf die Seiten der Verlage.

Für die Fraktion bieten Suchmaschinen den Verlagen also eher die Chance, Mehreinnahmen zu generieren. Es habe sich gezeigt, dass das Gesetz mehr Verwirrung als Klarheit gestiftet habe, argumentieren die Abgeordneten. Es sei nach wie vor nicht nachvollziehbar, was genau geschützt werden soll und weshalb. Pressetexte seien schon durch das Urheberrecht klar vor unerlaubter Nutzung geschützt. Auch sei es nach wie vor unklar, wie die Urheber der Texte an den möglichen Einnahmen angemessen beteiligt werden sollen und was unter dem Begriff "Snippets" genau zu verstehen sei. Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei und bleibe "unnötig und schädlich" und sorge für Rechtsunsicherheiten. Deshalb müsse es aufgehoben werden, folgern die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen