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Informationsgesetz zugestimmt


Mit der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes wird eine Richtlinienänderung der Europäischen Union umgesetzt
Von der Richtlinie werde ein breites Spektrum an Informationen erfasst, etwa aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Recht, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung

(28.05.15) - Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (18/4614) beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem Entwurf zu, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Mit der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes wird eine Richtlinienänderung der Europäischen Union umgesetzt. Die Möglichkeiten für Wirtschaftsunternehmen, Informationen des öffentlichen Sektors für gewerbliche Zwecke weiterzuverwenden, sollen verbessert werden. Wie es in der Begründung des Entwurfs heißt, geht es um die vorwiegend digitale Nutzung von Inhalten vor allem durch kleine aufstrebende Unternehmen und insbesondere auch um die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Von der Richtlinie werde ein breites Spektrum an Informationen erfasst, etwa aus den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Recht, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben, Patentwesen und Bildung, schreibt die Regierung, die aber andererseits darauf hinweist, dass das Gesetz nicht in die Informationsfreiheitsgesetze von Bund und Ländern eingreife. Wie es weiter heißt, wird neben der Einführung des Grundsatzes der Weiterverwendung auch klargestellt, dass Informationen öffentlicher Stellen, die nach bundesrechtlichen Zugangsregelungen wie dem Informationsfreiheitsgesetz zugänglich gemacht werden, ohne Weiteres weiterverwendet werden können.

Das Gesetz wird außerdem auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet. Diese Institutionen würden wertvolles Material sammeln, das weiterverwendet werden könne. (Deutscher Bundestag: ra)


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