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Gesetzentwurf für Unternehmensregister


Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
Das Register über Unternehmensbasisdaten (Basisregister) in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen soll auf den bestehenden Verwaltungsstrukturen, insbesondere den etablierten föderalen Zuständigkeiten, aufsetzen, diese stärker miteinander verzahnen und die Entwicklung integrierter Lösungen dort unterstützen, wo heute Insellösungen vorherrschen



Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze" (19/30005) vorgelegt. Er entspricht einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/29763). Mit den Regelungen soll ein einheitliches Register für Unternehmensdaten geschaffen werden. Konkret ist ein Register für Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt vorgesehen, das die "wirtschaftlich aktiven Einheiten" in Deutschland als Unternehmen abbilden soll.

Problem und Ziel
Die deutsche Registerlandschaft umfasst rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die alle zweckgebunden und weitgehend unabhängig voneinander agieren. Viele Unternehmen werden in mehreren dieser Register der unterschiedlichen Verwaltungen mit sich teilweise überschneidenden Daten geführt. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt derzeit üblicherweise nicht. Zudem führen die jeweiligen Register für Unternehmen zu einem großen Teil eigene Identifikationsnummern. Es ist bisweilen zeit- und ressourcenaufwändig und zudem fehleranfällig, dasselbe Unternehmen in verschiedenen Registern zu identifizieren, um Daten zu aktualisieren oder im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben auszutauschen.

Aktuelle Daten sind für die Erfüllung der jeweiligen öffentlichen Aufgaben erforderlich. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Unternehmensdaten in unterschiedlichen Registern nicht konsistent geführt werden, und führt sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Unternehmen zu vermeidbarem Aufwand.

Kern einer modernen Registerlandschaft ist die zentrale Speicherung aktueller und konsistenter Stammdaten zu Unternehmen einschließlich der von den verschiedenen Registern vergebenen Identifikatoren. Die eindeutige Identifizierung aller Unternehmen kann nur über eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen als registerübergreifender Identifikator erfolgen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 29.09.21


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    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

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    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

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