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Gesetzentwurf für Unternehmensregister


Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
Das Register über Unternehmensbasisdaten (Basisregister) in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen soll auf den bestehenden Verwaltungsstrukturen, insbesondere den etablierten föderalen Zuständigkeiten, aufsetzen, diese stärker miteinander verzahnen und die Entwicklung integrierter Lösungen dort unterstützen, wo heute Insellösungen vorherrschen



Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze" (19/30005) vorgelegt. Er entspricht einem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/29763). Mit den Regelungen soll ein einheitliches Register für Unternehmensdaten geschaffen werden. Konkret ist ein Register für Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt vorgesehen, das die "wirtschaftlich aktiven Einheiten" in Deutschland als Unternehmen abbilden soll.

Problem und Ziel
Die deutsche Registerlandschaft umfasst rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die alle zweckgebunden und weitgehend unabhängig voneinander agieren. Viele Unternehmen werden in mehreren dieser Register der unterschiedlichen Verwaltungen mit sich teilweise überschneidenden Daten geführt. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt derzeit üblicherweise nicht. Zudem führen die jeweiligen Register für Unternehmen zu einem großen Teil eigene Identifikationsnummern. Es ist bisweilen zeit- und ressourcenaufwändig und zudem fehleranfällig, dasselbe Unternehmen in verschiedenen Registern zu identifizieren, um Daten zu aktualisieren oder im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben auszutauschen.

Aktuelle Daten sind für die Erfüllung der jeweiligen öffentlichen Aufgaben erforderlich. Dies betrifft etwa Fälle, in denen Unternehmensdaten in unterschiedlichen Registern nicht konsistent geführt werden, und führt sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Unternehmen zu vermeidbarem Aufwand.

Kern einer modernen Registerlandschaft ist die zentrale Speicherung aktueller und konsistenter Stammdaten zu Unternehmen einschließlich der von den verschiedenen Registern vergebenen Identifikatoren. Die eindeutige Identifizierung aller Unternehmen kann nur über eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen als registerübergreifender Identifikator erfolgen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 29.09.21


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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