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Korruption in Sachsen: Justiz muss handeln


Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag fordert in einem Antrag ein Einschreiten der Generalbundesanwaltschaft zur Aufklärung der Korruptionsvorwürfe gegen "kriminelle Netzwerke" in Sachsen
"Bisherige Weigerung der Generalbundesanwaltschaft, den sächsischen Korruptionsskandal aufzuklären, nicht mehr akzeptabel", heißt es in der Begründung


Gregor Gysi:
Gregor Gysi: Generalbundesanwalt muss in Sachsen tätig werden, Bild: Deutscher Bundestag

(10.08.07) - Ein Einschreiten der Generalbundesanwaltschaft zur Aufklärung der Korruptionsvorwürfe gegen "kriminelle Netzwerke" in Sachsen fordert die Linksfraktion in einem Antrag (Drucksache 16/6162). Die Bundesjustizministerin solle "bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen von ihrer Weisungskompetenz Gebrauch machen" und die Generalbundesanwaltschaft anweisen, die diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Sachsen an sich zu ziehen.

Angesichts der Entwicklung bei den Ermittlungen sei die "bisherige Weigerung der Generalbundesanwaltschaft, den sächsischen Korruptionsskandal aufzuklären, nicht mehr akzeptabel", heißt es in der Begründung.

Zudem würden die in der öffentlichen Debatte befindlichen Netzwerke der Korruption in Sachsen und die anhaltenden Probleme bei der juristischen Aufarbeitung in gefährlichem Maße das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren rechtsstaatlicher Institutionen und Kontrollmechanismen nicht nur in Sachsen zerstören .


Begründung im Detail

1.
Seit Wochen werden in den Medien und Politik Vorwürfe erhoben, in Sachsen verhinderten kriminelle Netzwerke, in die auch hochrangige Juristen und Politiker verwickelt seien, die konsequente Aufklärung von Korruption, Immobiliendeals, Amtsmissbrauch. Selbst ungeklärte Morde werden in diesem Zusammenhang gebracht (vgl. zuletzt "Die Welt", 28.06.2007). Der auf organisierte Kriminalität spezialisierte Autor Jürgen Roth stellt im "Stern" drei Fallkomplexe organisierter Kriminalität vor, die in den Akten des Landesverfassungsschutzes eine Rolle spielten.

2.
Nachdem schon vor Wochen die Vernichtung von 40 Aktenordnern durch den Verfassungsschutz bekannt wurde, wird jetzt berichtet, dass dieselbe Behörde bereits im Herbst mit der Aktenvernichtung möglicherweise der Aufklärung dienender Unterlagen begonnen habe. Man muss also davon ausgehen, dass bisher weder der sächsische Landtag noch die Landesregierung umfassend über Sachstand und Ermittlungen in Sachsen informiert worden sind. Der nunmehr gebildete Parlamentarische Untersuchungsausschuss kann wichtige Aufklärungsarbeit leisten, aber niemals die notwendigen unvoreingenommenen strafrechtlichen Ermittlungen ersetzen.

3.
Die Mitte Juni verbreitete Garantieerklärung der sächsischen Landesregierung für Sicherheit im Lande und die "Verfolgung schwarzer Schafe" (mz-web.de) entbehrt bisher jeder Grundlage.

4.
Angesichts dieser Entwicklung ist die bisherige Weigerung der Generalbundesanwaltschaft, den sächsischen Korruptionsskandal aufzuklären, nicht mehr akzeptabel. Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts ergibt sich aus § 142a Abs.1, § 120 Abs. 2 Nr. 1, § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG. Vorausgesetzt wird ein Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und die besondere Bedeutung des entsprechenden Falls. Beides scheint in Sachsen gegeben zu sein. Die bisherige Argumentation der Generalbundesanwaltschaft, ihr sei die Übernahme der Strafverfolgung aus Rechtsgründen verwehrt (Andreas Christeleit, stellvertretender Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am 15.06.2007, u.a. mz-web.de, ist nicht länger aufrecht zu halten.
(Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und die Fraktion DIE LINKE: Deutscher Bundestag: ra)


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