Abgeordnetenbestechung: Anpassung des §108e StGB
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat eine Aktion zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption gestartet. Voraussetzung der Ratifizierung ist die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung.
Tatbestand der Abgeordnetenbestechung
Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag möchte dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufnehmen. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/8979) schreiben die Abgeordneten, dass grundsätzlich alle Handlungen und Unterlassungen, die ein Abgeordneter bei der Wahrnehmung des Mandats vornimmt, von der Abgeordnetenbestechlichkeit erfasst werden sollten.
Verhaltensregeln missachtet: Schily muss zahlen
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat am 23. April 2008 einvernehmlich gegen den Abgeordneten Otto Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen.
Otto Schily verstieß gegen Verhaltensregeln
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2008 festgestellt, dass der Abgeordnete Otto Schily (SPD) seine Pflichten nach den Verhaltensregeln (§ 8 Abs. 2 Satz 3) verletzt hat.
Nebeneinkünfte: Otto Schily unter Druck
Ex-Innenminister Otto Schily (SPD), auch bekannt als der "Eiserne Otto", gerät wegen seinen geheim gehaltenen Nebentätigkeiten und -Einkünften immer mehr unter Druck. Der Präsident des Deutschen Bundestages, Norbert Lammert (CDU), hat am 16. Januar dem Präsidium das Ergebnis der Überprüfung möglicher Verstöße von Abgeordneten gegen die Verhaltensregeln vorgelegt.
Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten
Die deducto GmbH, Spezialistin für Datenanalyse und Risikomanagement, gab aus ihrer Studie "Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten" die ersten Ergebnisse bekannt. Die Studie basiert auf den veröffentlichten Angaben der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Bundestages auf den Webseiten des Bundestages unter www.bundestag.de.
Korruption in Sachsen: Justiz muss handeln
Ein Einschreiten der Generalbundesanwaltschaft zur Aufklärung der Korruptionsvorwürfe gegen "kriminelle Netzwerke" in Sachsen fordert die Linksfraktion in einem Antrag (Drucksache 16/6162). Die Bundesjustizministerin solle "bei Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen von ihrer Weisungskompetenz Gebrauch machen" und die Generalbundesanwaltschaft anweisen, die diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungen in Sachsen an sich zu ziehen.

Bundestagspräsident Lammert in der Kritik
Die Redaktion Compliance-Magazin.de erreichte der Tadel aus dem Deutschen Bundestag am frühen Donnerstagabend letzter Woche. Dr. Guido Heinen, Leiter Presse und Kommunikation beim Deutschen Bundestag, sah sich genötigt, uns in einem Telefonat seinen Unwillen und sein Unverständnis hinsichtlich einer Textpassage mitzuteilen, die am Donnerstag bei Compliance-Magazin.de Inhalt einer aktuellen Meldung der Transparency International und sechs anderer Organisationen gewesen ist und die wir selbstverständlich inhaltlich voll vertreten.
Nebeneinkünfte: Lammert setzt Gesetz um
Im Oktober 2005 ist es bereits in Kraft getreten, das geänderte Abgeordnetengesetz über die Transparenz von Nebeneinkünften. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts werden die Einkünfte aus Nebentätigkeiten nun veröffentlicht. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben sind jeweils am Ende der Abgeordneten-Biografien verzeichnet.
Interessenkonflikte werden transparenter
Sieben deutsche Nichtregierungsorganisationen haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, der Klage gegen das Abgeordnetengesetz und die damit verbundenen Verhaltensregeln nicht stattzugeben. BUND, Campact, foodwatch, Germanwatch, Lobbycontrol, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland sehen mit der Entscheidung die Hürden zur Fortentwicklung des Abgeordnetengesetzes beseitigt.
Nebeneinkünfte: Transparency gegen Lammert
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat in Interviews angekündigt, die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Nebeneinkünfte nur in Teilen umzusetzen. Transparency Deutschland fordert aber die nach dem Gesetz vorgeschriebene vollständige Veröffentlichung.

Deutscher Bundestag und Nebeneinkünfte
Die in der 15. Wahlperiode geänderten Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen Bundestages, die auch die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften regeln, sind am 18. Oktober 2005 vom 16. Deutschen Bundestag übernommen worden. Gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte nach den neuen Verhaltensregeln klagten im Februar 2006 neun Bundestagsabgeordnete beim Bundesverfassungsgericht. Unabhängig von der anhängigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht galten die vom Parlament beschlossenen verbindlichen Regelungen unverändert. Bis zum 30. März 2006 mussten die Abgeordneten darüber Rechenschaft ablegen, wie viel sie für Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats verdienen. Der Bundestag hat die Angaben der Bundestagsabgeordneten über ihre Einkünfte vorerst nicht veröffentlicht, da Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will.
Verhaltensregeln: Deutscher Bundestag
Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem so genannten freien Mandat aus. Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden. Bereits in der Weimarer Republik wurde über mögliche Konflikte zwischen parlamentarischen Pflichten und privaten Interessen diskutiert. Die Mandatsträger haben wie jeder Bürger Recht auf Privatsphäre und Geschäftsgeheimnisse.
Kritik am Sächsischen Abgeordnetengesetz
Transparency Deutschland wurde als Sachverständiger bei der Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaauschusses des Sächsischen Landtages am 26.02.2007 in Dresden geladen. Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland, nahm zum Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des "Gesetzes zum Schutz der Freiheit der Mandatsausübung und zur Anzeige und Veröffentlichung von Zuwendungen" Stellung.