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Künstlersozialkasse: Abgabepflicht von RTL


Künstlersozialkasse verdient mit: Das Kölner Sozialgericht in Köln erkennt auf die Abgabepflicht von RTL für die Juroren von "Deutschland sucht den Superstar"
Dieter Bohlen ist ein Künstler - Mit dieser Entscheidung urteilten die Sozialrichter einmal mehr im Zweifelsfall für die Künstlersozialkasse


(15.11.07) - Dieter Bohlen ist ein Künstler! Und zwar in jeder Hinsicht! Dieser Auffassung ist jedenfalls das Sozialgericht in Köln. Die Sozialrichter hatten zu befinden, ob die Tätigkeit des Pop-Titans in der Jury von "Deutschland sucht den Superstar" als künstlerische Leistung einzuordnen ist.

Für die Künstlersozialkasse hing daran die Frage, ob derartige Tätigkeiten sozialabgabepflichtig sind, oder nicht. Um 173.000,00 Euro ging dabei der Streit – Abgaben für die letzten vier Jahre der Tätigkeit der Juroren von "Deutschland sucht den Superstar". Die Kölner Richter urteilten heute zu Gunsten der Künstlersozialkasse – mit weitreichenden Folgen.

Die Künstlersozialkasse erhebt Abgaben auf alle Entgelte, die selbständige Künstler von ihren Auftraggebern für ihre künstlerischen oder publizistischen Leistungen erhalten. Im Jahre 2007 sind 5,1 Prozent dieser Entgelte (2008: 4,9 Prozent) an die Künstlersozialkasse als Abgabe abzuführen. Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz ist, wer beispielsweise Musik schafft, ausübt oder lehrt. Jurorentätigkeiten bei Musikshows gehören nach Auffassung der Kölner Richter mit dazu.

"Mit dieser Entscheidung urteilten die Sozialrichter einmal mehr im Zweifelsfall für die Künstlersozialkasse", kommentiert der Urheberrechtsspezialist Nikolai Klute aus der Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte. Zu Hilfe kommt den Kölner Richtern dabei die Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts.

"Demnach ist die Frage, ob es sich bei einer konkreten Tätigkeit um Kunst handelt, oder nicht, aus dem Regelungszweck des Künstlersozialversicherungsgesetz unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsauffassung zu erschließen", erklärt Rechtsanwalt Klute, "und dies eröffnet den Richtern natürlich einen weiten Beurteilungsspielraum, der beispielsweise dazu geführt hat, dass schon die Präsentation von Wäsche durch Dessous-Modells in Diskotheken als künstlerisch eingeordnet wurde."

Dass Dieter Bohlen und die Juroren in den erlesenen Kreis der Künstler aufgenommen werden, war damit nicht fernliegend. Die Entscheidung liegt zudem auf der Linie, die sich im Bereich der Werbung mit Prominenten abzeichnet.

"Vor Dieter Bohlen stand in diesem Jahr auch die Werbetätigkeit des Basketballspielers Dirk Nowitzki auf dem Prüfstand", erläutert Rechtsanwalt Nikolai Klute, "und das Hessische Landessozialgericht erblickte in seinen Dribbelkünsten, die er in einem Werbespot für eine große Direktanlagebank vorführte, durchaus schauspielerische Qualitäten im Sinne der Künstlersozialkasse. Und das bleibt nicht ohne Folgen: Für die Werbung und den Einsatz von Testemonials werden von Unternehmen hohe sechsstellige Summen gezahlt. Egal, ob Felix Magath pfeifend durchs Bild rennt, die Popstars-Juroren öffentlich über die Qualitäten der Sing-Stars urteilen, Kevin Kurany ins Nutella-Brot beißt oder Thomas Gottschalk öffentlich Gummibärchen kaut: Die Künstlersozialkasse verdient mit". (rka Rechtsanwälte: ra)


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