Beihilfen an Eisenbahnunternehmen
Staatliche Beihilfen: EU-Kommission genehmigt Unterstützung für deutsche Bahnunternehmen
Deutsche Beihilfe-Regelung in Höhe von 313 Millionen Euro genehmigt
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfe-Regelung in Höhe von 313 Millionen Euro genehmigt, um den Personen-Fernverkehr auf der Schiene im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Die Regelung gewährt die Beihilfe in Form einer Ermäßigung der Entgelte, die die Personenfernverkehrs-Unternehmen im Schienenverkehr für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur zu entrichten haben, und zwar in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2022. Die Maßnahme unterstützt die Betreiber dabei, die Folgen der Coronavirus-Pandemie zu bewältigen.
Die Kommission hatte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen von 2008 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2020/1429. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme nicht nur eine umweltfreundliche Form der Mobilität wie den Schienenverkehr unterstützt.
Sie ist auch verhältnismäßig und notwendig, um das angestrebte Ziel zu erreichen: die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu erleichtern, ohne dass dies zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führt. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 29.09.22
Meldungen: Europäische Kommission
-
Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
-
Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
-
Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
-
Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
-
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.