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Einführung eines Flugemissionslabels


EU führt Flugemissionskennzeichen für informierteres und nachhaltigeres Reisen ein
Passagieren dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sie vor irreführenden Greenwashing-Angaben zu schützen - Bis Anfang nächsten Sommer haben die Fluggäste die Möglichkeit, die geschätzten Treibhausgasemissionen ihrer Flüge einzusehen und zu vergleichen



Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird. Bis Anfang nächsten Sommer haben die Fluggäste die Möglichkeit, die geschätzten Treibhausgasemissionen ihrer Flüge einzusehen und zu vergleichen, um fundiertere Kaufentscheidungen treffen zu können.

Derzeit führt das Fehlen einer gemeinsamen Methodik und gemeinsamer Kriterien für die Schätzung der Flugemissionen dazu, dass Fluggesellschaften und Ticketverkäufer Emissionswerte mit unterschiedlichen Methoden melden, die nicht unbedingt vergleichbar sind. Mit dem Flugemissionssiegel soll dies geändert werden, indem eine zuverlässige und harmonisierte Methode für die Schätzung der Flugemissionen festgelegt wird, bei der Faktoren wie Flugzeugtyp, durchschnittliche Passagierzahlen und Frachtvolumen an Bord sowie verwendeter Flugkraftstoff berücksichtigt werden.

Bei der Suche nach Flügen oder der Online-Buchung von Tickets wird neben den Flugemissionsdaten ein eigenes Logo angezeigt, das die Zuverlässigkeit der Informationen gewährleistet. Dies wird den Passagieren helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sie vor irreführenden Greenwashing-Angaben zu schützen.

Das Flugemissionssiegel wird den Übergang des Luftverkehrs zu Netto-Null unterstützen, indem ein fairer Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften sichergestellt, die Einführung nachhaltiger Flugkraftstoffe gefördert und die Erneuerung der Flotte unterstützt wird. Da die Schätzungen auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten beruhen, werden die Fluggesellschaften auch dazu angehalten, effizienter und nachhaltiger zu operieren.

Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) wird für die Schätzung der Flugemissionen gemäß den modernsten internationalen Standards für die Anrechnung von Luftverkehrsemissionen verantwortlich sein. Diese Methode wird eine faire, transparente und harmonisierte Schätzung der Flugemissionen auf der Grundlage der jüngsten Leistung auf derselben Strecke ermöglichen.

Nächste Schritte
Bis zum 1. Februar 2025 können sich Luftfahrtunternehmen, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, für die Teilnahme am Flugemissionssiegel entscheiden. Dazu müssen sie die erforderlichen Daten an die EASA übermitteln. Die ersten Flugetiketten werden dann von der EASA bis zum 1. Juli 2025 vergeben und gelten für Flüge, die in der Wintersaison 2025 geplant sind.

Hintergrund
Das Flugemissionssiegel ist in Artikel 14 der ReFuelEU-Luftverkehrsverordnung vorgesehen. Diese Verordnung ist Teil der umfassenderen Strategie der EU zur Förderung einer nachhaltigen Luftfahrt, wobei der Schwerpunkt auf der verstärkten Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe durch verschiedene Initiativen liegt, darunter ReFuelEU Aviation, das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und andere Maßnahmen. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb in der Luftfahrtindustrie zu gewährleisten und gleichzeitig den Übergang zu nachhaltigeren Verfahren zu fördern. Fluggesellschaften aus der EU und Nicht-EU-Ländern, die im Rahmen von ReFuelEU Aviation förderfähig sind, können sich freiwillig für die Teilnahme am Flugemissionskennzeichnungssystem entscheiden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, ist es privaten Initiativen untersagt, den Fluggästen EU-Flugemissionsinformationen zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass alle Betreiber die gleichen Standards einhalten. (EU-Kommissionen: ra)

eingetragen: 21.12.24
Newsletterlauf: 19.03.25


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