Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz personenbezogener Daten


Neuer Europäischer Datenschutzbeauftragter nimmt Arbeit auf
Kommission schätzt das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer Daten sehr



Wojciech Wiewiórowski ist der neue Europäische Datenschutzbeauftragte. Er ist damit verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzregeln bei EU-Organen und -Einrichtungen. Außerdem arbeitet er mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um eine kohärente Datenschutzpolitik zu gewährleisten. Wiewiórowski wurde gestern durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová, zuständig für Werte und Transparenz, erklärte: "Ich freue mich sehr, dass die Organe und Einrichtungen der EU und insbesondere die Kommission von den umfangreichen Erfahrungen des neuen Europäischen Datenschutzbeauftragten Wojciech Wiewiórowski beim Schutz des Rechts auf Datenschutz profitieren können. Seine Aufsicht und Beratung wird ein wichtiger Beitrag sein, damit wir mit gutem Beispiel vorangehen können."

EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: "Die Kommission schätzt das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer Daten sehr und ist in dieser Hinsicht mit gutem Beispiel vorangegangen. Diese Grundrechte müssen von den Organen und Einrichtungen der EU geachtet und in den Gesetzen verankert werden, die unsere Union erstellt. In seiner Rolle als Aufseher und Berater der Organe und Einrichtungen der EU wird Herr Wiewiórowski eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele spielen."

Vor seiner Ernennung war Wojciech Wiewiórowski von 2014 bis 2019 stellvertretender europäischer Datenschutzbeauftragter und Generalinspekteur für den Schutz personenbezogener Daten bei der polnischen Datenschutzbehörde, eine Position, die er seit 2010 innehatte. Außerdem war er stellvertretender Vorsitzender der Artikel-29-Arbeitsgruppe. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 21.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen