Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Regeln zur Betrugsbekämpfung in Kraft


Neue Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts
Zusammen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft werden neue Vorschriften den EU-Haushalt besser vor Betrug schützen



Am 6. Juli 2019 sind neue Vorschriften in Kraft getreten, mit denen der EU-Haushalt noch besser vor Betrug geschützt werden soll. Die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-Richtlinie) harmonisiert Definitionen, Sanktionen und Verjährungsfristen für Straftaten im Zusammenhang mit Betrug zum EU-Haushalt und macht so die Arbeit der Justiz- und Polizeibehörden effizienter. Sie wird auch die Grundlage für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft bilden.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: "Zusammen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft werden die neuen Vorschriften den EU-Haushalt besser vor Betrug schützen. Ich erwarte von den Mitgliedstaaten, dass sie diese neuen Vorschriften vollständig und rasch umsetzen. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss angemessen vor Kriminellen geschützt werden."

Die Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts. Sie wird die Abschreckung und Wirksamkeit der Verbrechensbekämpfung verbessern, indem sie die Arbeit der Mitgliedstaaten angleicht. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Verfolgung dieser Straftaten spielen. Sie ist derzeit im Aufbau und soll Ende 2020 einsatzbereit sein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 20.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen