Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäischer Datenraum für alle Arten von Daten


Digitaler Binnenmarkt: Verhandlungsführer der EU erzielen politische Einigung über freien Verkehr nicht personenbezogener Daten
Neue Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können



Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine politische Einigung über neue Vorschriften erzielt, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Einschränkungen ermöglichen werden. Außerdem werden die neuen Vorschriften die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft im digitalen Binnenmarkt unterstützen.

Hierzu erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident: "Datenlokalisierungsbeschränkungen sind Anzeichen für Protektionismus, der in einem Binnenmarkt fehl am Platz ist. Nach dem freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr haben wir mit dieser Einigung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten den nächsten Schritt getan, um technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle voranzubringen und einen europäischen Datenraum für alle Arten von Daten zu schaffen."

Die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, sagte: "Daten bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft von heute. Dieser Vorschlag wird zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums beitragen. Die europäische Datenwirtschaft kann zu einem starken Wachstumsmotor werden, neue Arbeitsplätze schaffen und neue Geschäftsmodelle und Innovationsmöglichkeiten eröffnen. Mit dieser Einigung kommen wir der Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis Ende 2018 wieder ein Stück näher."

Durch die neuen Vorschriften werden Hindernisse für den freien Datenverkehr beseitigt und die europäische Wirtschaft angekurbelt, sodass bis 2020 voraussichtlich ein Wachstum von bis zu 4 Prozent des BIP erreicht werden kann.

Die neuen Regeln werden
>> den freien Datenverkehr grenzüberschreitend gewährleisten: Die neuen Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission etwaige verbleibende oder geplante Datenlokalisierungsauflagen mitteilen, was nur in bestimmten Fällen der Verarbeitung von Daten des öffentlichen Sektors möglich ist. Da sich die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten nicht auf personenbezogene Daten erstreckt, hat sie keine Auswirkungen auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung.

Die beiden Verordnungen werden jedoch zusammenwirken und den freien Verkehr von – personenbezogen und nicht personenbezogen – Daten ermöglichen, sodass ein einheitlicher europäischer Datenraum entsteht. Bei gemischten Datensätzen findet die Datenschutz-Grundverordnung, die den freien Verkehr personenbezogener Daten sicherstellt, auf den personenbezogenen Teil des Datensatzes Anwendung; für den nicht personenbezogenen Teil gilt der Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten.

>> die Verfügbarkeit von Daten für ordnungspolitische Kontrollzwecke gewährleisten: Behörden können zu Prüf- und Aufsichtszwecken auf Daten unabhängig davon zugreifen, wo in der EU sie gespeichert oder verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten können Sanktionen gegen Nutzer verhängen, die den Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherte Daten nicht ermöglichen.

>> die Schaffung von Verhaltenskodizes für Cloud-Dienste anregen, um den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern zu erleichtern. Dadurch wird der Markt für Cloud-Dienste flexibler und die Datendienste in der EU werden erschwinglicher.

Die vereinbarten Maßnahmen stehen mit den bestehenden Vorschriften für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang.

Hintergrund
Im September 2017 stellte die Kommission als Teil der Rede zur Lage der Union von Präsident Jean-Claude Juncker einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten vor, mit dem das Potenzial der europäischen Datenwirtschaft voll ausgeschöpft werden soll. Dies wurde in der Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt als eine der zentralen Maßnahmen angekündigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 30.07.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen