Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb zwischen Karrierenetzwerken


Europäische Kommission genehmigt Übernahme von LinkedIn durch Microsoft unter Bedingungen
Die Kommission stellte fest, dass diese Maßnahmen die Sichtbarkeit von LinkedIn erheblich verbessern könnten, während den Karrierenetzwerken von Wettbewerben der Zugang zu den Schnittstellen verweigert werden könnte



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von LinkedIn durch Microsoft nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Der Genehmigungsbeschluss sieht eine Reihe von Verpflichtungen vor, um den Wettbewerb zwischen Karrierenetzwerken in Europa zu schützen. Microsoft und LinkedIn sind hauptsächlich in Geschäftsbereichen tätig, die sich gegenseitig ergänzen. Nur bei der Online-Werbung gibt es geringfügige Überschneidungen. Die Kommission prüfte im Rahmen des EU-Fusionskontrollverfahrens insbesondere drei Bereiche:
i) Karrierenetzwerkdienste,
ii) Softwarelösungen für Kundenpflege (Customer Relationship Management – CRM) und
iii) Dienstleistungen für Online-Werbung.

Karrierenetzwerkdienste
Die Kommission untersuchte, ob Microsoft nach dem Zusammenschluss seine starke Position auf dem Markt für PC-Betriebssysteme (Windows) und Produktivitätssoftware (z. B. Outlook, Word, Excel und PowerPoint) nutzen könnte, um die Position von LinkedIn unter den Karrierenetzwerken zu stärken.

Die Kommission befürchtete insbesondere, Microsoft würde möglicherweise

>>
LinkedIn auf allen Windows-PCs vorinstallieren und

>> LinkedIn in Microsoft Office integrieren, sodass es die Nutzerdatenbanken von Microsoft und LinkedIn, soweit vertrags- und privatrechtlich zulässig, miteinander verknüpfen könnte. Zudem könnte Microsoft den Wettbewerbern von LinkedIn den Zugang zu Microsoft-Anwendungs-Programmierschnittstellen verwehren, die sie benötigen, um die Interoperabilität mit Microsoft-Produkten und den Zugang zu in der Microsoft-Cloud gespeicherten Nutzerdaten zu gewährleisten.

>> Die Kommission stellte fest, dass diese Maßnahmen die Sichtbarkeit von LinkedIn erheblich verbessern könnten, während den Karrierenetzwerken von Wettbewerben der Zugang zu den Schnittstellen verweigert werden könnte. Dann könnte LinkedIn seine Nutzerbasis und seine Tätigkeit in einem Maße ausweiten, wie ihm das ohne den Zusammenschluss nicht möglich wäre.

Die Kommission hatte Bedenken, dass eine Vergrößerung der Nutzerbasis von LinkedIn neuen Marktteilnehmern den Eintritt in den Markt für Karrierenetzwerkdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erschweren würde. Außerdem könnten sich die Marktbedingungen in Mitgliedstaaten, in denen derzeit ein Konkurrent von LinkedIn tätig ist (wie Österreich, Deutschland oder Polen), schrittweise und unumkehrbar dahin gehend ändern, dass LinkedIn eine beherrschende Stellung einnähme.

CRM-Softwarelösungen
Die Kommission untersuchte, ob Microsoft nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, seine Wettbewerber vom Markt auszuschließen, indem das Unternehmen

CRM-Kunden, die Sales-Intelligence-Lösungen von LinkedIn erwerben, dazu verpflichten würde, auch die CRM-Software von Microsoft zu kaufen, und
seinen Wettbewerbern den Zugang zur vollständigen LinkedIn-Datenbank verwehren würde und sie dadurch an der Entwicklung fortschrittlicher CRM-Funktionen (z. B. durch maschinelles Lernen) hindern würde.
Zum einen stellte die Kommission jedoch fest, dass sich der Kundenstamm für die beiden Produkte zwar überschneidet, aber das Produkt von LinkedIn nur eines von mehreren Produkten auf diesem Markt und offenbar kein "must have" ist.

Zum anderen ist den Erkenntnissen der Kommission zufolge der Zugriff auf die vollständige LinkedIn-Datenbank nicht unbedingt erforderlich, um auf dem Markt konkurrenzfähig zu sein.

Außerdem ist Microsoft auf dem CRM-Markt ein relativ kleiner Anbieter und muss sich dort gegen starke Wettbewerber wie Salesforce (den eindeutigen Marktführer), Oracle und SAP behaupten.

Die Kommission hält es daher für unwahrscheinlich, dass Microsoft aufgrund des Zusammenschlusses den Markt gegen diese Unternehmen abschotten und somit den Wettbewerb auf diesem Markt ausschalten könnte.

Dienstleistungen für Online-Werbung
Bei den Online-Werbediensten überschneiden sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen nur im Bereich der Display-Werbung. Angesichts ihres sehr geringen gemeinsamen Marktanteils im EWR sowie der Zersplitterung des Marktes sah die Kommission aber keinen Anlass zu Wettbewerbsbedenken aufgrund der Zusammenführung der nicht suchgebundenen Online-Dienste von Microsoft und LinkedIn.

Auch die Zusammenführung der für Werbezwecke verwendbaren Nutzerdaten der beiden Unternehmen wirft keine Wettbewerbsprobleme auf, da ein großer Teil dieser Daten nach dem Zusammenschluss weiterhin auf dem Markt verfügbar sein wird. Für Dritte wären nach dem Zusammenschluss nicht weniger Nutzerdaten verfügbar als vorher, da derzeit weder Microsoft noch LinkedIn Dritte zu Werbezwecken auf ihre Daten zugreifen lassen.

Die Kommission prüfte ferner, ob der Zusammenschluss zu einer Datenkonzentration führen würde und wie sich diese gegebenenfalls auf den Wettbewerb im Binnenmarkt auswirken würde. Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre fallen zwar nicht in den Anwendungsbereich des EU-Wettbewerbsrechts, können aber bei der wettbewerbsrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden, wenn die Verbraucher dies als wichtigen Qualitätsfaktor ansehen und die Fusionspartner in Bezug auf diesen Faktor miteinander im Wettbewerb stehen. In diesem Fall gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Datenschutz ein wichtiger Parameter für den Wettbewerb zwischen Karrierenetzwerken auf dem Markt ist, der durch den Zusammenschluss möglicherweise negativ beeinflusst worden wäre.

Die angebotenen Verpflichtungen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich des Marktes für Karrierenetzwerke auszuräumen, bot Microsoft eine Reihe von Verpflichtungen an. So wird es unter anderem

>> sicherstellen, dass PC-Hersteller und -Händler nicht gezwungen sind, LinkedIn auf Windows zu installieren, und, falls sich PC-Hersteller und -Händler für eine Vorinstallation entscheiden sollten, dafür sorgen, dass die Nutzer LinkedIn aus Windows entfernen können;

>> konkurrierenden Anbietern von Karrierenetzwerken durch das sogenannte Office-Add‑in-Programm und Office-Anwendungs-Programmierschnittstellen die Möglichkeit bieten, die Interoperabilität mit den Produkten aus dem Microsoft-Office-Paket auf dem derzeitigen Stand zu halten;

>> konkurrierenden Anbietern von Karrierenetzwerken Zugang zu dem Softwareentwickler-Portal "Microsoft Graph" gewähren. Das Portal wird für die Entwicklung von Anwendungen und Diensten genutzt, die mit Zustimmung des Nutzers auf in der Microsoft-Cloud gespeicherte Daten (z. B. Kontaktdaten, Kalenderinformationen, E-Mails) zugreifen können. Software-Entwickler können diese Daten nutzen, um mehr Mitglieder für ihr Karrierenetzwerk zu gewinnen und dessen Nutzung zu erhöhen.

Die Verpflichtungen gelten im EWR für einen Zeitraum von fünf Jahren und werden von einem Treuhänder überwacht.

Da die Wettbewerbsbedenken durch diese Verpflichtungen ausgeräumt werden, ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass der geplante Zusammenschluss unter Berücksichtigung der gegebenen Zusagen den Wettbewerb nicht gefährdet. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Bedingung, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Microsoft ist ein weltweit aufgestelltes, in den USA ansässiges Technologieunternehmen, das Software, Dienste und Geräte entwickelt, lizensiert und Supportleistungen dafür anbietet. Seine Produktpalette reicht von PC-Betriebssystemen, Servern und mobilen Geräten (der Marke "Windows") über geräteübergreifende Produktivitätsanwendungen (der Marke "Office") bis hin zu Videospielen, Cloud-basierten Lösungen und Online-Werbung. Microsoft bietet (unter der Marke "Dynamics") auch Software-Lösungen an, die für das CRM eingesetzt werden, um Verkaufs-, Marketing- und Kundenpflegetätigkeiten zu verwalten.

Das US-Unternehmen LinkedIn betreibt das gleichnamige internetgestützte soziale Netzwerk, das in erster Linie der Förderung beruflicher Kontakte dient. Karrierenetzwerke bieten kostenlose Basismitgliedschaften und entgeltliche Premium-Mitgliedschaften an. Premium-Mitglieder von LinkedIn können beispielsweise die Sales-Intelligence-Lösung "Sales Navigator" nutzen, mit der sie auf einen Teil der gesamten LinkedIn-Datenbank zugreifen können, den Unternehmen erwerben können, die auch CRM-Lösungen kaufen. LinkedIn bietet ferner Personalbeschaffungsinstrumente und Online-Schulungen sowie Werbeflächen für Privatpersonen und Unternehmen an.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Der Zusammenschluss wurde am 14. Oktober 2016 bei der Kommission angemeldet.

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.12.16
Home & Newsletterlauf: 12.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen