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Entwicklung gedeckter Schuldverschreibungen


Kapitalmarktunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung über die EU-Vorschriften für gedeckte Schuldverschreibungen
Die vereinbarten Regeln zielen darauf ab, die Entwicklung gedeckter Schuldverschreibungen – von Banken begebene Finanzinstrumente zur Finanzierung der Wirtschaft – in der gesamten EU zu fördern



Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung, die das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten über neue Vorschriften zur Förderung des EU-Markts für gedeckte Schuldverschreibungen erzielt haben. Durch die neue Regelung, die ein wesentliches Element der Kapitalmarktunion ist, wird eine Quelle der langfristigen Finanzierung für Banken zur Unterstützung der Realwirtschaft geschaffen.

Die vereinbarten Regeln zielen darauf ab, die Entwicklung gedeckter Schuldverschreibungen – von Banken begebene Finanzinstrumente zur Finanzierung der Wirtschaft – in der gesamten EU zu fördern, insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen solche Märkte noch nicht erschlossen sind. Hierdurch wird ein harmonisierter EU-Rahmen geschaffen, ohne bereits bestehende und gut funktionierende nationale Märkte zu stören. Mit dieser Regelung wird eine kosteneffiziente, langfristige Finanzierungsquelle erschlossen, die Finanzinstituten, insbesondere Banken, die Finanzierung der Realwirtschaft in der gesamten EU erleichtern wird. Durch diese Maßnahmen werden auch die grenzüberschreitenden Kapital- und Investitionsströme zunehmen und einheitliche aufsichtsrechtliche Vorschriften für diese Instrumente gefördert werden, was zur Finanzstabilität beiträgt.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte dazu: "Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Kapitalmarktunion. Ziel der Kapitalmarktunion ist es, Kapital zu mobilisieren und allen Unternehmen in der EU verfügbar zu machen, die Ressourcen benötigen, um zu expandieren und zu florieren. Es soll einfacher und günstiger für Banken werden, Unternehmen und Haushalte zu finanzieren. Mit der Einigung über den Vorschlag kommt die Europäische Union ihrer Zusage nach, die Bausteine der Kapitalmarktunion bereitzustellen."

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Kommission Jyrki Katainen erklärte: "Die Vereinbarung ist Teil der Kapitalmarktunion, unserer Strategie zur Stärkung der Kapitalmärkte und der Förderung von Investitionen und Kreditvergabe in der EU. Die neuen Vorschriften werden die EU-weite Entwicklung gedeckter Schuldverschreibungen und ihre Verwendung als stabile und kostenwirksame Finanzierungsquelle für europäische Banken fördern. Diese Erweiterung der Finanzierungs- und Investitionsquellen für Banken dürfte insgesamt zu Einsparungen bei den Kreditkosten für Unternehmen und Privatkunden führen."

Nächste Schritte
Im Anschluss an diese politische Einigung werden weitere fachliche Arbeiten erfolgen, bevor das Europäische Parlament und der Rat den endgültigen Wortlaut dieser Rechtsvorschriften förmlich annehmen können.

Hintergrund
Gedeckte Schuldverschreibungen sind Schuldverschreibungen, die durch einen eigenen Pool von Vermögenswerten gedeckt sind, auf die die Anleger bei Ausfall des Emittenten bevorrechtigt zugreifen können. Für gewöhnlich besteht dieser Pool aus Vermögenswerten hoher Qualität, wie Hypotheken auf Wohn- oder Gewerbeimmobilien oder öffentlichen Schuldtiteln. Für den Fall, dass die Vermögenswerte in dem Deckungspool keine für die Auszahlung der Anleger ausreichenden Zahlungsströme generieren, haften die Emittenten den Anlegern gegenüber in vollem Umfang mit ihrem Kapital. Dadurch werden gedeckte Schuldverschreibungen für Investoren sicher.

Durch die Begebung von gedeckten Schuldverschreibungen erhalten Banken kosteneffiziente Finanzmittel, die beispielsweise für die Vergabe von Hypothekarkrediten für Wohn- und Nichtwohnimmobilien sowie für den Erwerb öffentlicher Schuldtitel oder die Finanzierung von Schiffen und Flugzeugen eingesetzt werden können.

Gedeckte Schuldverschreibungen haben sich in der Finanzkrise bewährt und in einer Zeit, als andere Finanzierungsquellen versiegten, als verlässlich und stabil erwiesen. Die unterschiedlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten schränken das Kreditpotenzial dieser Instrumente jedoch ein. Darüber hinaus sind die Märkte für gedeckte Schuldverschreibungen nicht überall im Binnenmarkt gleich entwickelt. Während sie in einigen Mitgliedstaaten sehr groß sind, sind sie in anderen weniger bedeutend.

Am 12. März 2018 nahm die Kommission im Rahmen des umfassenderen Pakets zur Kapitalmarktunion einen Vorschlag für einen EU-Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen an:

Eine Richtlinie mit einer gemeinsamen Definition von gedeckten Schuldverschreibungen, in der die strukturellen Merkmale des Instruments definiert und festgelegt wird, welche hochwertigen Vermögenswerte die Kriterien erfüllen, um in den Pool zur Besicherung der Schuldverschreibungen aufgenommen zu werden. Mit der Richtlinie wird außerdem eine solide, öffentliche Aufsicht eigens für gedeckte Schuldverschreibungen geschaffen und es werden die Vorschriften für das Gütesiegel "Europäische gedeckte Schuldverschreibungen" festgelegt.

Eine Verordnung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (CRR) mit dem Ziel, durch Hinzufügung weiterer Anforderungen die Bedingungen für die Gewährung einer günstigeren Behandlung gedeckter Schuldverschreibungen im Hinblick auf die Eigenmittelunterlegung zu verschärfen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 29.04.19


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