Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aktionsplan zur Marktüberwachung


Europäische Kommission will mit neuen Vorschriften die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte verbessern
Die derzeitigen Unionsbestimmungen zu Marktüberwachung und Produktsicherheit sind fragmentiert und über verschiedene EU-Rechtsakte verteilt, was zu Lücken und Überschneidungen geführt hat

(06.03.13) - Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte zu verbessern und die Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte – auch die aus Drittländern eingeführten – zu verstärken. Dies soll dazu beitragen, den Verbraucherschutz weiter zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen. Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Damit solche Produkte schnell vom Markt genommen werden können, sollen die Anforderungen an die Identifizierung und die Rückverfolgbarkeit der Produkte verschärft werden. Nach Annahme der neuen Vorschriften durch das Europäische Parlament und den Rat wird ihre Durchsetzung von den nationalen Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten übernommen, die von einer verstärkten Zusammenarbeit und besseren Instrumenten für die Durchführung von Kontrollen profitieren werden.

Die zwei vorgeschlagenen Rechtsakte werden durch einen mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung ergänzt. Er umfasst 20 konkrete Aktionen, die bis zum Jahr 2015 umzusetzen sind. Das Ziel ist, die Marktüberwachung noch im derzeitigen Rechtsrahmen, also vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften, zu verbessern.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Antonio Tajani erklärte: "Um vollen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Binnenmarkt zu ziehen, brauchen wir ein anspruchsvolles Regelwerk zur Produktsicherheit sowie ein wirksames, gut koordiniertes und unionsweites System zu dessen Durchsetzung. Indem wir die Koordinierung von Produktsicherheitskontrollen, insbesondere an den Außengrenzen der EU, verbessern, werden unlautere Wettbewerbspraktiken unehrlicher oder krimineller Händler unterbunden."

Tonio Borg, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, ergänzte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass die auf dem europäischen Markt angebotenen Produkte sicher sind. Zugleich müssen die Unternehmen auf faire Handelsbedingungen vertrauen können, und die Behörden benötigen geeignete Instrumente, um auf diesem Gebiet wirksam und effizient agieren zu können. Auf all diese Erwartungen ist das heute von der Kommission angenommene Vorschlagspaket ausgerichtet. Es umfasst eindeutige, kohärente und für den gesamten Binnenmarkt geltende Vorschriften, eine wirksamere Marktüberwachung und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit der Produkte, und wir sind davon überzeugt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und nationalen Behörden hiervon erheblich profitieren werden."

Verbesserung der Produktsicherheit und der Marktüberwachung
Die derzeitigen Unionsbestimmungen zu Marktüberwachung und Produktsicherheit sind fragmentiert und über verschiedene EU-Rechtsakte verteilt, was zu Lücken und Überschneidungen geführt hat. Die heute von der Kommission angenommenen Legislativvorschläge stellen darauf ab, die Bestimmungen für die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten kohärenter zu gestalten und bessere Rahmenbedingungen für ein koordiniertes Vorgehen der Behörden bei der Kontrolle und Prüfung von Produkten und der EU-weiten Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften zu schaffen.

Die wichtigsten im Paket vorgesehenen Änderungen:

>> Angleichung der allgemeinen Pflichten der Wirtschaftsakteure und klarere Regelung der jeweiligen Aufgaben von Herstellern, Einführern und Händlern, um die Sicherheit aller Verbraucherprodukte zu gewährleisten

>> Wirksamere Instrumente, um die Sicherheits- und andere produktbezogene Anforderungen durchzusetzen und in allen Bereichen gegen gefährliche, nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen, dank eines kohärenten Regelwerks für die Marktüberwachung

>> Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten innerhalb der gesamten Lieferkette, so dass bei Sicherheitsproblemen (z. B. bei Rückrufen) schnell und wirksam reagiert werden kann. So müssen die Hersteller und Einführer dafür sorgen, dass die Produkte eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass sich diese Angabe auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage befindet. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben. Die Ursprungsangabe ergänzt die grundlegenden Rückverfolgungsanforderungen wie Name und Anschrift des Herstellers. Die Marktüberwachungsbehörden können dadurch Produkte leichter zum Herstellungsort zurückverfolgen und im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbraucherproduktsicherheit Verbindung zu den Behörden des Ursprungslands aufnehmen, um geeignete Maßnahmen bei Beanstandungen zu vereinbaren.

>> Schaffung eines stärker auf Kooperation ausgerichteten EU-weiten Marktüberwachungssystems

>> Straffung der Verfahren zur Meldung gefährlicher Produkte und Ausschöpfung von Synergien zwischen den bestehenden Systemen RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung)

Wer soll wie von den neuen Bestimmungen profitieren?

>> Verbraucherinnen und Verbraucher:
Sicherere und vorschriftsgemäße Produkte sorgen für ein noch höheres Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU. Dadurch wird das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Binnenmarkt gestärkt.

>> Hersteller/Unternehmen: Die Kohärenz der Vorschriften wird über alle Produktbereiche hinweg verbessert. Dadurch sinken die Konformitätskosten für die Wirtschaft, was insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen wird. Durch die bessere Koordinierung der Produktsicherheitskontrollen wird zudem unlauterer Wettbewerb durch unehrliche Händler unterbunden.

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die neuen Vorschriften dürften im Jahr 2015 in Kraft treten.

Hintergrund
Im EU-Binnenmarkt für Waren dürfen Waren frei zirkulieren, und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen können in allen 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in den drei EFTA-Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, mit ihren insgesamt über 490 Millionen Einwohnern Produkte kaufen bzw. verkaufen. Die EU-Produktsicherheitsbestimmungen und die flankierende Marktüberwachung durch nationale Behörden bilden somit die Grundlage eines sicheren Binnenmarkts für Waren.

Die Richtlinie 87/357/EWG über Lebensmittelimitate und die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit sollen durch eine neue, zeitgemäße Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Parallel sollen die bisher auf verschiedene Rechtsakte verteilten Bestimmungen zur Marktüberwachung in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, der für alle Produkte (außer Lebensmittel) gilt.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen