Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Vermögenswerte von mehreren Milliarden Euro


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme bestimmter Lafarge- und Holcim-Vermögenswerte durch CRH
Die Kommission stellte fest, dass der Wettbewerb in bestimmten Gebieten des EWR in Bezug auf die Herstellung von Transportbeton, zementartigen Baustoffen, Zuschlagstoffen und Asphalt durch den geplanten Zusammenschluss nicht geschwächt werden dürfte, da alternative Anbieter vorhanden sind

(06.05.15) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme bestimmter Vermögenswerte der Schweizer Gesellschaft Holcim und der französischen Gesellschaft Lafarge durch den irischen Baustoffhersteller CRH nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin ausreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein wird und den Verbrauchern auf allen betroffenen Märkten alternative Anbieter zur Verfügung stehen werden.

Das Vorhaben betrifft Vermögenswerte im Wert von mehreren Milliarden Euro, zu deren Veräußerung Holcim und Lafarge sich im Dezember 2014 verpflichtet haben, um von der Kommission die Genehmigung ihres Zusammenschlusses zu erhalten. Die Tätigkeiten von CRH überschneiden sich in einer Reihe von Bereichen, wie z. B. Zement, Zuschlagstoffe, Transportbeton und Asphalt, mit den zu veräußernden Geschäftsbereichen. Da die meisten dieser Baustoffe in geringer Entfernung von ihrem Herstellungsort verkauft werden, konzentrierte sich die Kommission bei ihrer Prüfung auf die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf Kunden, die in der Nähe der Produktionsstätten von CRH und der zu veräußernden Vermögenswerte angesiedelt sind.

Im Mittelpunkt der Prüfung standen die Folgen des geplanten Zusammenschlusses für den Wettbewerb auf dem Markt für Grauzement in drei Gebieten:
>> der Grenzregion zwischen Polen und der Slowakei,
>> der Grenzregion zwischen Frankreich und Belgien und
>> dem Vereinigten Königreich. Darüber hinaus betrachtete die Kommission die Wettbewerbssituation hinsichtlich Transportbeton, zementartigen Baustoffen, Zuschlagstoffen und Asphalt in mehreren Gebieten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Im Vereinigten Königreich hat die Kommission insbesondere Überschneidungen in Südwales und Schottland geprüft und befunden, dass das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss Wettbewerbsdruck von Seiten großer integrierter Anbieter wie Hanson (HeidelbergCement), Cemex, Hope und LafargeHolcim sowie durch Importeure ausgesetzt sein wird.

In Bezug auf Frankreich, Belgien, die Slowakei und Polen ergab die Untersuchung der Kommission, dass die Marktanteile nur unwesentlich zunehmen und das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin eine Reihe von Wettbewerbern haben wird.

Die Kommission stellte ferner fest, dass der Wettbewerb in bestimmten Gebieten des EWR in Bezug auf die Herstellung von Transportbeton, zementartigen Baustoffen, Zuschlagstoffen und Asphalt durch den geplanten Zusammenschluss nicht geschwächt werden dürfte, da alternative Anbieter vorhanden sind.

Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Vorhaben wurde am 18. März 2015 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7550 veröffentlicht.

Hintergrund
Das in Irland ansässige Unternehmen CRH Plc ist ein internationaler Konzern, der vor allem in der Herstellung und im Vertrieb einer breiten Palette von Baumaterialien wie Zement, Asphalt, Transportbeton und Baustoffen tätig ist. CRH erwirtschaftet einen Jahresumsatz von mehr als 18 Mrd. EUR und beschäftigt rund 76 000 Mitarbeiter.

Holcim (Schweiz) und Lafarge (Frankreich) sind weltweit tätige Baustoffhersteller.

Am 15. Dezember 2014 hatte die Kommission die Übernahme von Lafarge durch Holcim unter Auflagen genehmigt. Der Beschluss sowie ergänzende Informationen zu dieser Wettbewerbssache sind im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer M.7252 zu finden.

Bei den von Holcim und Lafarge zu veräußernden Vermögenswerten handelt es sich um Produktionsstätten für Grau- und Weißzement, Zuschlagstoffe, Transportbeton, Asphalt und andere Baustoffe. Sie liegen in verschiedenen Mitgliedstaaten (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Ungarn, Slowakei, Rumänien) und sind Teil eines umfassenderen und global konzipierten Veräußerungspakets (das auch Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten, in Brasilien und Serbien sowie auf den Philippinen umfasst).
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen