Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Praxair und Linde: Überschneidungen vermieden


Europäische Kommission genehmigt Zusammenschluss von Praxair und Linde unter Auflagen
Durch den geplanten Zusammenschluss hätte sich die Zahl der bedeutenden Akteure auf dem Gasmarkt im EWR von vier auf drei verringert, und es wäre ein neuer Marktführer in der europäischen Gasindustrie entstanden



Die Europäische Kommission hat den geplanten Zusammenschluss zwischen Praxair und Linde nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Voraussetzung für die Freigabe ist die Verpflichtung der beteiligten Unternehmen zur Vornahme umfangreicher Veräußerungen. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: "Gase wie Sauerstoff und Helium kommen bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten, die wir tagtäglich verwenden, zum Einsatz. So werden zur Stahlproduktion große Mengen an technischem Sauerstoff benötigt. Krankenhäuser brauchen medizinischen Sauerstoff zur Versorgung ihrer Patienten und Helium für den Betrieb von Magnetresonanztomografiescannern (MRT-Scannern). Weltweit gibt es nur sehr wenige Unternehmen, die alle diese Gase liefern können. Mit dem Beschluss stellen wir sicher, dass der Zusammenschluss von Praxair und Linde keine weitere Konzentration in Europa bewirkt und dass die Kunden auf den einschlägigen Märkten weiterhin von den Vorteilen des Wettbewerbs profitieren können."

Der Beschluss folgt auf eine eingehende Prüfung des geplanten Zusammenschlusses zwischen Praxair und Linde. Beide zählen zu den vier größten Unternehmen, die weltweit in der gesamten Lieferkette für Industrie-, Medizin- und Spezialgase sowie Helium tätig sind. Beide Unternehmen bieten auch Ingenieurleistungen und Leistungen im Bereich des Baus von Gasanlagen an.

Die Untersuchung der Kommission
Im Anschluss an ihre eingehende Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form den Wettbewerb auf einer Reihe von Märkten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigt hätte. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission bezogen sich insbesondere auf die Märkte für die Belieferung mit:

>> Industriegasen,
>> Medizingasen und damit verbundenen Dienstleistungen,
>> Spezialgasen und
>> Helium‚ sowohl auf den weltweiten Markt für die Beschaffung von Helium als auch auf die nationalen Märkte für den Einzelhandel mit dem Gas.

Durch den geplanten Zusammenschluss hätte sich die Zahl der bedeutenden Akteure auf dem Gasmarkt im EWR von vier auf drei verringert, und es wäre ein neuer Marktführer in der europäischen Gasindustrie entstanden. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die finanziellen und operativen Kapazitäten der vier größten Anbieter (Air Liquide, Linde, Praxair und Air Products) nicht mit denen der übrigen Wettbewerber vergleichbar sind. Nur die vier Hauptakteure verfügen über die technischen Kapazitäten, die für die EWR-weite Teilnahme an Ausschreibungen für die größten Projekte (d. h. den Bau komplexer Gasproduktionsanlagen an Produktionsstätten von Kunden) notwendig sind, sowie über den für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Zugang zu den wenigen weltweit vorhandenen Heliumquellen.

Die übrigen Marktteilnehmer sind nur auf regionaler, nationaler oder lokaler Ebene präsent und verfügen nicht über die operativen, technischen und finanziellen Voraussetzungen, um mit den vier großen Akteuren auf Augenhöhe zu konkurrieren. Die Kommission stellte ferner fest, dass der Markteintritt und die Expansion auf den Gasmärkten schwierig sind, da der Aufbau einer bedeutenden Marktposition sehr hohe Investitionen erfordert.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss in der angemeldeten Form zu einer signifikanten Verringerung der Zahl der geeigneten alternativen Anbieter und damit potenziell zu Preiserhöhungen geführt hätte.

Die Verpflichtungsangebote
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, haben Praxair und Linde folgende Verpflichtungsangebote unterbreitet:

>> Die Veräußerung des gesamten Gasgeschäfts von Praxair im EWR‚ einschließlich aller einschlägigen juristischen Einheiten‚ Vermögenswerte und Mitarbeiter an einen geeigneten Käufer. Diese Veräußerung erstreckt sich auf Industriegase, Medizingase, Spezialgase sowie Helium. Sie umfasst auch die Helium-Bezugsverträge, die zur Deckung der Nachfrage im EWR erforderlich sind.

>> Die Übertragung der Anteile von Praxair an SIAD, ein italienisches Joint Venture, das in Mittel- und Osteuropa sowie in Italien tätig ist, an den derzeitigen Joint-Venture-Partner Flow Fin‚ der alleiniger Eigentümer von SIAD werden wird.

>> Die Veräußerung zusätzlicher Helium-Bezugsverträge, die über die zur Deckung der Nachfrage im EWR erforderlichen Verträge hinausgehen, an einen oder mehrere geeignete Käufer. Auf diese Weise wird sichergestellt‚ dass das veräußerte Gesamtbezugsvolumen an Helium die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf weltweiter Ebene ausräumt.

>> Durch die angebotenen Verpflichtungen werden die Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten von Praxair und Linde im EWR vollständig beseitigt; dies gilt auch für alle Märkte, auf denen der Zusammenschluss ohne die Verpflichtungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geführt hätte. In Bezug auf den Markt für die Beschaffung von Helium, der weltweit abzugrenzen ist, wird durch die angebotenen Verpflichtungen sichergestellt, dass der Wettbewerb durch die Veräußerung weiterer Bezugsverträge gewahrt wird.

Die Kommission wird die Eignung der von den beteiligten Unternehmen vorzuschlagenden potenziellen Käufer des Gasgeschäfts von Praxair im EWR und der zusätzlichen Helium-Bezugsverträge prüfen.

Nach Auffassung der Kommission wirft die geplante Übernahme in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken mehr auf, und es ist sichergestellt, dass der Wettbewerb auf den europäischen Gasmärkten im Interesse der europäischen Kunden gewahrt wird.

Internationale Zusammenarbeit
Die Kommission hat eng mit einer Reihe von Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet, insbesondere mit der US-amerikanischen Federal Trade Commission und der kanadischen Wettbewerbsbehörde.

Unternehmen und Produkte
Das deutsche Unternehmen Linde stellt weltweit Industriegase, Medizingase, Spezialgase und damit verbundene Dienstleistungen sowie technische Leistungen und Helium bereit.
Das US-amerikanische Unternehmen Praxair bietet Industriegase, Medizingase, Spezialgase und damit verbundene Dienstleistungen sowie Helium und Oberflächenbeschichtungstechnologien an. Seine Geschäftstätigkeit erstreckt sich auf Nord- und Südamerika sowie auf Asien und Europa.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 10.10.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen