Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Freigabe umfangreicher Netzkapazitäten


Kartellrecht: Erfolgreiche Öffnung der deutschen Erdgasmärkte ermöglicht vorzeitige Beendigung der E.ON-Verpflichtungen
Gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und effizient Märkte für den Wettbewerb öffnen können



Die Europäische Kommission hat das deutsche Energieunternehmen E.ON fast fünf Jahre früher als geplant von seinen Verpflichtungen zur Verringerung langfristiger Buchungen im deutschen Gasnetz entbunden. Grund hierfür ist die deutliche Zunahme des Wettbewerbs, die dank der erfolgreichen Umsetzung der Verpflichtungszusagen auf dem Markt eingetreten ist.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und effizient Märkte für den Wettbewerb öffnen können. E.ON hat begonnen, seine langfristigen Buchungen von Netzkapazitäten zurückzufahren, so dass anderen Unternehmen der Eintritt in den deutschen Gasmarkt und eine Teilnahme an diesem Markt ermöglicht wurde. Die Verpflichtungen haben das Wettbewerbsproblem noch schneller gelöst als erwartet und sind nun nicht mehr erforderlich."

Der Zugang zu Gasfernleitungen ist für neue Marktteilnehmer unabdingbar. Wenn dieser nicht in ausreichendem Maße gegeben ist, wird es für Anbieter schwierig, Kunden zu gewinnen, ganz gleich, wie wettbewerbsfähig ihr Angebot ist. E.ON aber hatte den überwiegenden Teil der verfügbaren Transportkapazitäten an den Einspeisepunkten seines eigenen Gasfernleitungsnetzes in der Regel selbst langfristig gebucht. Die Europäische Kommission hatte deshalb Bedenken, dass diese langfristigen Buchungen andere Gasversorger am Zugang zum deutschen Gasmarkt und somit am Wettbewerb mit E.ON hindern könnten.

Im Mai 2010 akzeptierte die Kommission die Verpflichtungszusagen von E.ON zur Freigabe umfangreicher Netzkapazitäten und zur weiteren Verringerung der langfristigen Buchung von Einspeisekapazität in das Netz von NetConnect Germany. Die Verpflichtungen galten ursprünglich bis April 2021.

Nach dem Verpflichtungsbeschluss der Kommission buchte E.ON deutlich weniger Kapazitäten als die 54 Prozent der Gesamtkapazität, die in den Verpflichtungen als Schwelle festgelegt wurden. So konnten Wettbewerber in den Markt eintreten und erhebliche Marktanteile gewinnen. Zudem stehen nun umfangreiche Transportkapazitäten zur Verfügung, so dass Wettbewerber auch weiterhin Zugang zu den Kapazitäten haben werden, die sie für ihre Tätigkeit auf dem Markt benötigen. Darüber hinaus ist nun auf dem Erdgasmarkt festzustellen, dass die Marktteilnehmer, einschließlich E.ON, in der Regel kurzfristige Buchungen bevorzugen, um flexibel auf Veränderungen der Marktnachfrage und der Marktanteile reagieren zu können.

Auf Antrag von E.ON hat die Kommission die Marktlage neu bewertet und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass infolge dieser grundlegenden strukturellen Veränderung auf dem deutschen Gasmarkt die Verpflichtungen nicht mehr erforderlich sind, um ausreichende Transportkapazitäten für Wettbewerber von E.ON zu gewährleisten.

Hintergrund
Der Beschluss der Kommission stützt sich auf Artikel 9 Absatz 2 der Kartellverordnung (Verordnung 1/2003), dem zufolge ein Verfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in einem für den ursprünglichen Beschluss wesentlichen Punkt geändert haben. Der Beschluss der Kommission zur Beendigung der Verpflichtungen stützt sich auf die jüngste Analyse des deutschen Gasmarkts, die von der Kommission, der deutschen Wettbewerbsbehörde und der deutschen Energieregulierungsbehörde vorgenommen wurde.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 12.09.16



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen