Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gasturbinen: Dienstleistungen für alle Arten


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Wood Group und Siemens
Der gemeinsame Marktanteil von Wood Group und Siemens und dem Gemeinschaftsunternehmen bleibt begrenzt

(14.05.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens für Dienstleistungen für rotierende Maschinen wie Gasturbinen, Dampfturbinen, Generatoren, Pumpen und Kompressoren durch die Unternehmen Wood Group (USA) und Siemens (Deutschland) nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Prüfung der Kommission hat bestätigt, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist.

Die Untersuchung der Kommission konzentrierte sich insbesondere auf am Anschlussmarkt angebotene Dienstleistungen wie die Lieferung von Ersatzteilen und die Reparatur von Bauteilen für Gasturbinen mit reifer Technologie. Bei dieser Art von Gasturbinen handelt es sich um Turbinen, die älter als etwa 15 Jahre sind und deren Garantiezeit in der Regel bereits abgelaufen ist. Auf dem Markt für Dienstleistungen für reifere Gasturbinen konkurrieren Erstausrüster wie Siemens, General Electric und Alstom mit unabhängigen Dienstanbietern wie der Wood Group und der Siemens-Tochter TurboCare, die in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht werden soll.

Auf dem Markt für Dienstleistungen für alle Arten Gasturbinen mit reifer Technologie aller Marken von Erstausrüstern (d.h. einschließlich Siemens und anderer Marken), bleibt der gemeinsame Marktanteil von Wood Group und Siemens und dem Gemeinschaftsunternehmen begrenzt. Zahlreiche starke Mitbewerber – sowohl Erstausrüster als auch unabhängige Dienstanbieter – werden auch weiterhin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und weltweit tätig sein. In Bezug auf den Markt für Dienstleistungen für reifere, von Siemens hergestellte Gasturbinen führt der Zusammenschluss nur zu einer geringen Überschneidung. In Übereinstimmung mit der vorherigen Entscheidungspraxis der Kommission hat die Untersuchung bestätigt, dass eine weitere Marktsegmentierung nach Kapazitäten der Gasturbinen nicht angebracht ist. Wettbewerber können zwischen den unterschiedlichen Leistungsklassen innerhalb kurzer Zeit und ohne signifikante Kosten wechseln. Die Marktuntersuchung ergab zudem, dass es Markteintritte neuer Teilnehmer in der Vergangenheit gab und dass neue Markteintritte in naher Zukunft erwartet werden.

Daher gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Das Vorhaben wurde am 17. März 2014 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Die Wood Group erbringt weltweit eine Reihe von Dienstleistungen für die Erdöl- und Erdgasbranche sowie für die Stromwirtschaft, z. B. in den Bereichen Engineering, Produktionsunterstützung, Instandhaltungsmanagement sowie Überholung und Reparatur industrieller Gasturbinen.

Siemens ist ein weltweit tätiger Engineering- und Elektronikkonzern, der in zahlreichen Wirtschaftszweigen, u. a. im Energiesektor, tätig ist. Das Unternehmen ist Erstausrüster für rotierende Maschinen und erbringt Dienstleistungen auf dem Anschlussmarkt. Über den Geschäftsbereich Siemens Energy Service bietet Siemens Kundendienstleistungen für die von Siemens hergestellten Ausrüstungen an. Im Hinblick auf von anderen Erstausrüstern hergestellte Ausrüstungen ist Siemens über seine Tochtergesellschaft TurboCare, über die das Unternehmen Wartungs- und andere Dienstleistungen erbringt, als unabhängiger Dienstanbieter tätig. TurboCare wird in das Gemeinschaftsunternehmen eingebracht.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird Dienstleistungen für zahlreiche rotierende Maschinen erbringen, z. B. für Gasturbinen, Dampfturbinen, Generatoren, Pumpen und Kompressoren von reifer Technologie. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen