Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt
Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des niederländischen Online-Einzelhändlers Flevo durch Ahold
Vorhaben wirft angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen auf den betreffenden Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf
(15.05.12) - Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU‑Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
Die Geschäftstätigkeiten von Flevo und Ahold überschneiden sich im Bereich des Online-Einzelhandels mit Büchern, Spielzeug, Spielen, Musik und Filmen in den Niederlanden. Flevo ist dort über seine Tochtergesellschaft bol.com und Ahold über sein Online-Forum albert.nl tätig.
Wie das Prüfverfahren der Kommission ergab, wirft das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen und des nach der Übernahme nur geringfügig höheren Marktanteils sowie aufgrund weiterhin ausreichender Konkurrenz auf den betreffenden Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würde.
Das Vorhaben wurde am 27. März 2012 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Ahold ist die niederländische Muttergesellschaft einer internationalen Kette von Qualitätssupermärkten mit Filialen in Europa und den Vereinigten Staaten. In den Niederlanden ist Ahold über die Supermarktkette Albert Hein, die Drogeriemarktkette Etos, den Wein- und Spirituosenhandel Gall & Gall sowie über das Online-Forum albert.nl mit all diesen Marken präsent.
Flevo ist eine niederländische Holding, die über bol.com in den Niederlanden und Belgien im Online-Einzelhandel mit Büchern, E-Books, DVDs, Spielzeug, Musik, Spielen, Software, Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräten und Computern tätig ist. (Europäische Kommission: ra)
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
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