Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Nutzfahrzeug-Bremssysteme & dazugehörige Bauteile


Fusionskontrolle: Europäische Kommission prüft die geplante Übernahme des Bremsenherstellers Haldex durch Konkurrenten Knorr-Bremse
Eine erste Untersuchung der Kommission ergab, dass durch die geplante Übernahme wahrscheinlich ein wichtiger Wettbewerber in einem ohnehin schon stark konzentrierten Markt wegfallen würde



Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme von Haldex durch Knorr-Bremse nach der EU Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass das Vorhaben den Wettbewerb auf dem europäischen Markt für Nutzfahrzeug-Bremssysteme und dazugehörige Bauteile einschränken könnte.

"Bremsen sind für die Sicherheit der Millionen von Lkws, Anhängern und Bussen, die in Europa Tag für Tag Waren und Fahrgäste befördern, von entscheidender Bedeutung. Wir möchten sicherstellen, dass die Übernahme von Haldex durch Knorr-Bremse den Wettbewerb bei diesen wichtigen Bauteilen nicht einschränkt, denn dies könnte die Innovationstätigkeit beispielsweise im Bereich des automatisierten Fahrens dämpfen oder höhere Preise für die Fahrzeughersteller, Flottenbetreiber und letztlich für die Verbraucher nach sich ziehen", erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Knorr-Bremse und Haldex sind neben Wabco zwei der weltweit größten Hersteller von Nutzfahrzeug-Bremssystemen und dazugehörigen Bauteilen mit hoher Präsenz im Europäischen Wirtschaftsraum. Knorr-Bremse gab sein öffentliches Übernahmeangebot für Haldex am 5. September 2016 bekannt und überbot schließlich das Konkurrenzangebot der ZF Friedrichshafen, die ebenfalls Fahrzeugteile herstellt.

Die Bedenken der Kommission
Eine erste Untersuchung der Kommission ergab, dass durch die geplante Übernahme wahrscheinlich ein wichtiger Wettbewerber in einem ohnehin schon stark konzentrierten Markt wegfallen würde.

Die Kommission hat Bedenken in Bezug auf eine Reihe von Märkten, auf denen Knorr-Bremse und Haldex derzeit miteinander konkurrieren, so z. B. bei elektronischen Bremssystemen (EBS) und Scheibenbremsen für LKW und Anhänger, Antiblockiersystemen (ABS) für Anhänger, Ventilen und Luftaufbereitungsanlagen. Auf diesen Märkten sind die Schranken für einen Marktzutritt wegen der technischen und regulatorischen Anforderungen an die sicherheitskritische Ausrüstung hoch. Außerdem sind für den Marktzutritt und eine Expansion Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten in beträchtlichem Umfang erforderlich.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befürchtet die Kommission, dass der Wettbewerb nach dem Zusammenschluss nicht ausreichend wäre, um Preiserhöhungen für die Kunden zu verhindern und deren Erwartungen in Bezug auf Innovationen zu erfüllen. Auf einigen Märkten könnte Wabco dann als einziger ernstzunehmender Wettbewerber verbleiben.

Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 1. Juni 2017 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 30. November 2017, einen Beschluss erlassen. Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor.

Knorr-Bremse legte am 30. Juni 2017 Verpflichtungsangebote vor, um die Bedenken der Kommission auszuräumen. Die Kommission war jedoch der Ansicht, dass diese Angebote nicht ausreichten, um ihre ernsten Zweifel an der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit der EU-Fusionskontrollverordnung zu zerstreuen. Sie holte deshalb auch keine Stellungnahmen von Marktteilnehmern zu den Angeboten ein.
Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeiten von Knorr-Bremse und Haldex arbeitet die Kommission bei dieser Untersuchung eng mit dem US-Justizministerium zusammen.

Unternehmen und Produkte
Das in Deutschland ansässige Unternehmen Knorr-Bremse ist ein weltweit tätiger Hersteller und Anbieter von Bremssystemen und dazugehörigen Bauteilen, Türsystemen und anderen Ausrüstungen für Schienen- und Nutzfahrzeuge. Für Nutzfahrzeuge bietet Knorr-Bremse unter anderem Radbremsprodukte wie pneumatische Scheibenbremsen und Zylinder, elektronische Bremssysteme, Antiblockiersysteme, Ventile, Luftaufbereitungsanlagen und Fahrerassistenzsysteme an.

Das weltweit aufgestellte schwedische Unternehmen Haldex ist Hersteller und Anbieter von Bremssystemen und dazugehörigen Bauteilen sowie von Luftfederungssteuermodulen für Nutzfahrzeuge. Seine Produktpalette umfasst Radbremsprodukte wie Gestängesteller, Druckluft-Scheibenbremsen und Zylinder, elektronische Bremssysteme, Antiblockiersysteme, Ventile und Luftaufbereitungsanlagen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 22.09.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen