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Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen


Neues Handbuch über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau in der EU
Projekte für "schnelle Breitbandnetze" und die "Breitbandgrundversorgung" werden nach den EU-Beihilfevorschriften unterschiedlich behandelt

(30.05.14) - Die Europäische Kommission veröffentlichte neue Leitlinien zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei Investitionen in den Breitbandausbau. Das Handbuch ist eine Hilfestellung für Behörden, die in den Breitbandsektor investieren oder die Kofinanzierung von Projekten mit den EU-Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) planen.

Neelie Kroes, für die Digitale Agenda zuständiges Kommissionsmitglied und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: "Breitbandnetze beschleunigen das Wirtschaftswachstum. Dieses Handbuch hilft insbesondere Behörden in lokalen Gemeinden und ländlichen Gebieten, öffentliche Mittel angemessen für den Breitbandausbau einzusetzen, damit Bürgerinnen und Bürger überall schnellere und bessere Breitbandverbindungen nutzen können."

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia fügte hinzu: "Dank unseres Beihilferechts fließen Steuergelder dorthin, wo sie gebraucht werden, und helfen dadurch den Behörden, das richtige Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Investitionen zu finden. Die Beihilfevorschriften gewährleisten außerdem den Erhalt des Wettbewerbs in diesem für die EU äußerst wichtigen Wirtschaftszweig".

>> Die öffentliche Förderung für den Breitbandsektor kann in Form von direkten Finanzhilfen, Steuerermäßigungen, Darlehen und anderen Instrumente erfolgen.

>> Netze, die mit Steuergeldern aufgebaut werden, sollten offen und von Wettbewerb geprägt sein und somit den Verbrauchern zugute kommen.

>> Bestimmte staatliche Förderungen (unter 200.000 EUR) müssen nicht bei der Europäischen Kommission angemeldet werden.

>> Projekte für "schnelle Breitbandnetze" und die "Breitbandgrundversorgung" werden nach den EU-Beihilfevorschriften unterschiedlich behandelt.

Das veröffentlichte Handbuch beruht auf den von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau in der im Dezember 2012 überarbeiteten Fassung. In dem Handbuch wird Schritt für Schritt erläutert, wie ein gutes Projekt konzipiert werden sollte und wer die Ansprechpartner auf regionaler und EU-Ebene sind, wenn es um Fördermittel und Beratung geht. Außerdem werden die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung staatlicher Beihilfen durch die Kommission dargelegt.

Der Leitfaden gibt Hinweise, wie bei der Wahl der geeigneten Technologie für die Breitbanderschließung und eines geeigneten Geschäftsmodells vorgegangen werden kann. Hierzu zwei Beispiele:

Das "Bottom-up"-Modell (Modell für lokale Gemeinschaften): Dieses Konzept richtet sich an Gruppen von Endnutzern eines bestimmten Gebiets, die sich in einer demokratisch organisierten Gruppe mit gemeinsamen Eigentumsrechten zusammenschließen. Eine solche Gruppe kann beispielsweise als Genossenschaft organisiert werden. Die Gruppe kann im Rahmen eines Vertrags über den Ausbau und Betrieb eines eigenen lokalen Netzes die Leitung übernehmen. So ermöglicht ein Projekt in den Niederlanden 7500 Haushalten den Zugang zum Glasfasernetz.

Das Modell "Planung, Ausbau und Betrieb in öffentlicher Hand": Das Netz wird ohne Unterstützung der Privatwirtschaft betrieben und steht nicht in deren Eigentum. Eine öffentliche Einrichtung oder ein im öffentlichen Sektor tätiges Unternehmen kann das gesamte Netz oder nur die Vorleistungsebene betreiben (im zweiten Fall werden Endkundendienste von privaten Betreibern angeboten). Ein litauisches Projekt soll so den Breitbandzugang in ländlichen Gebieten verbessern und eine Abdeckung von 98 Prozent erreichen. Es hilft dabei, die digitale Kluft zu überwinden, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und durch einen wettbewerbsfähigeren ländlichen Raum zum Wirtschaftswachstum beizutragen.

Hintergrund
Das Ziel, allen europäischen Bürgern den Zugang zu Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen zu ermöglichen, ist eine der wichtigsten Säulen der Digitalen Agenda für Europa. Damit soll erreicht werden, dass bis 2020 allen Haushalten Hochgeschwindigkeits-Breitbanddienste mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung stehen.

Der erste Meilenstein der Digitalen Agenda ist bereits erreicht worden: Jeder Haushalt in der EU hat jetzt Zugang zu einem Anschluss der Breitbandgrundversorgung.

Im Dezember 2012 hat die Kommission ihre Leitlinien über staatliche Beihilfen für den Breitbandausbau überarbeitet, um sie den Marktentwicklungen anzupassen und auf die Ziele der Digitalen Agenda für Europa und die Initiative der Kommission zur Modernisierung des Beihilferechts abzustimmen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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