Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland
Verkehr: Europäische Kommission fordert Österreich und Portugal auf, Maßnahmen in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter zu ergreifen
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden
(02.04.12) - Die Europäische Kommission hat Österreich und Portugal aufgefordert, gemäß ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu erlassen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten Österreich oder Portugal der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der diesbezüglichen Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.
Die EU-Vorschriften
In der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden die Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen festgelegt. Diese Vorschriften werden alle zwei Jahre aktualisiert, um sie dem jüngsten Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen und ihre Kohärenz mit den einschlägigen internationalen Regelungen zu wahren. Durch die Richtlinie 2010/61/EU der Kommission werden die technischen Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an die 2011 in Kraft getretenen Veränderungen angepasst.
Gründe für die Aufforderung
Österreich und Portugal sollten die Richtlinie eigentlich bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen, haben dies aber bisher nicht getan.
Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden, wodurch wiederum Gefahren für Bürger und Umwelt entstehen könnten. Auch müssen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Vorschriften gelten, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für die Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten. (Europäische Kommission: ra)
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