Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Regeln für vernetzte intelligente Geräte


Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre beim "Internet der Dinge"
Digitale Agenda: Im Wege der Konsultation möchte die Europäische Kommission Meinungsäußerungen zu den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards einholen


(23.04.12) - Das "Internet der Dinge" bezeichnet eine Zukunft, in der Alltagsgegenstände wie Telefone, Autos, Haushaltsgeräte, Kleidungsstücke und sogar Lebensmittel mittels intelligenter Chips drahtlos mit dem Internet verbunden sind und Daten erfassen und austauschen können. Die Europäische Kommission möchte erkunden, welcher Rahmen gesetzt werden muss, damit das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial des Internets der Dinge ausgeschöpft werden kann, und wie gleichzeitig ein ausreichendes Maß an Kontrolle über die Geräte zu gewährleisten ist, die Informationen erfassen, verarbeiten und speichern. Zu diesen Informationen gehören Verhaltensmuster der Nutzer, ihre Aufenthaltsorte und Präferenzen. Die Kommission will sicherstellen, dass die Rechte von Privatpersonen respektiert werden, und leitet vor diesem Hintergrund eine öffentliche Konsultation ein, zu der bis zum 12. Juli 2012 beigetragen werden kann.

Heutzutage besitzt der Durchschnittsbürger zwei Gegenstände, die mit dem Internet verbunden sind. Bis 2015 dürften es sieben sein, weltweit werden dann 25 Mrd. Geräte über Drahtlosverbindungen verfügen. Diese Zahl könnte sich bis 2020 auf 50 Mrd. verdoppeln. In Zukunft werden also möglicherweise viele Alltagsgegenstände mit dem Internet verbunden sein. Ein Beispiel: Wenn an der Universität eine Vorlesung am frühen Morgen wegen Erkrankung des Dozenten ausfällt, könnten die Wecker und Kaffeemaschinen der Studierenden automatisch so gestellt werden, dass sie eine Stunde länger schlafen können. Vergisst ein älterer Mensch, eine wichtige Arznei einzunehmen, könnte einem anderen Familienmitglied oder einer lokalen Notrufzentrale eine Warnmeldung übermittelt werden, so dass jemand vorbeigeschickt werden kann, der nach dem Rechten schaut.

Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: "Ein Internet der Dinge, bei dem Alltagsgegenstände mit intelligenten Funktionen ausgestattet sind, ist der nächste große Entwicklungsschritt. Ich möchte ein Internet der Dinge fördern, das unseren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen dient, und bei dem die Sicherheit und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet sind und ethische Werte beachtet werden."

Zur Realisierung des enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials des Internets der Dinge sind faire Wettbewerbs­verhältnisse nötig, damit alle Akteure unter gleichen Bedingungen miteinander konkurrieren können, ohne dass einzelne den Zugang kontrollieren oder den Anbieterwechsel von Nutzern behindern. Voraussetzung für die gesellschaftliche Akzeptanz ist die Festlegung eines ethischen und rechtlichen Rahmens mit Unterstützung durch technische Mittel, der Eigenbestimmung und Sicherheit der Nutzer gewährleistet. Im Wege der Konsultation möchte die Kommission Meinungsäußerungen zu den Themen Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, Gefahrenabwehr in kritischen, auf das Internet der Dinge gestützten Infrastrukturen, Ethik, Interoperabilität, Leitungs- und Aufsichtsmechanismen und Standards einholen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Empfehlung der Kommission zum Internet der Dinge einfließen, die bis Sommer 2013 vorgelegt wird. Die Förderung des Internets der Dinge ist ein vorrangiges Ziel der Digitalen Agenda für Europa.

Hintergrund
Das heutige Internet bietet Zugang zu Inhalten und Informationen durch die Verbindung vielfältiger Endgeräte, wie PCs, Smartphones oder Fernsehgeräte, mit Internetseiten. In der nächsten Entwicklungsstufe werden Informationen zum physischen Umfeld durch angeschlossene Gegenstände bereitgestellt werden können, die mit Sensoren für ihr Umfeld ausgestattet sind und über Smartchips mittels RFID-Technik mit oder ohne menschliches Dazutun kommunizieren.

Für diese Weiterentwicklung vernetzter Geräte gibt es zahllose Beispiele: Ein PKW könnte den Zustand verschiedener Fahrzeugsysteme mittels eingebetteter Sensoren zum Zweck der Ferndiagnose und Wartung melden; unterwegs ließen sich auf dem Smartphone Informationen über den Zustand von Haustüren und Fensterläden oder sogar von Lebensmitteln im Kühlschrank empfangen, die von Sensoren daheim übermittelt werden; Autofahrer könnten von ihrem Fahrzeug um mögliche Verkehrsstaus herumgelotst werden; persönliche Geräte könnten Informationen zum aktuellen Gesundheitszustand von daheim versorgten Patienten an eine zentrale Stelle senden.

Die öffentliche Konsultation wird in eine neue Empfehlung zum Internet der Dinge Eingang finden. Diese Empfehlung stellt eine Folgemaßnahme zur Mitteilung der Kommission zum Internet der Dinge aus dem Jahr 2009 dar, in der 14 Maßnahmen dargelegt wurden, mit denen Europa befähigt werden soll, Technologien und Systeme für das Internet der Dinge zu entwickeln, die mit den zentralen Werten Europas, wie Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten, vereinbar sind. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen