Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Steuerliche Diskriminierung beseitigen


Steuern: Kommission verklagt Frankreich wegen steuerlicher Benachteiligung ausländischer Pensions- und Investmentfonds
Durch die Diskriminierung werden in anderen EU-Ländern und im EWR ansässige Pensions- und Investmentfonds gegenüber französischen Fonds benachteiligt


(30.05.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Frankreich wegen der diskriminierenden Besteuerung ausländischer Pensions- und Investmentfonds beim Gerichtshof der EU zu verklagen, da ein Verstoß gegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr vorliegt. Frankreich verweigert bei Dividenden, die französische Gesellschaften an Pensions- und Investmentfonds, die in der EU und im EWR ansässig sind, ausschütten, die Quellensteuerbefreiung, während in Frankreich ansässigen Pensions- und Investmentfonds eine solche Befreiung gewährt wird.

Nach französischem Recht (Artikel 119bis und Artikel 187 des französischen Steuerkodex) unterliegen Dividendenzahlungen an Ausländer (einschließlich Pensions- und Investmentfonds) einer Quellensteuer von 25 Prozent (bzw. 15 Prozent im Fall bilateraler Abkommen). Dividendenzahlungen an inländische Pensions- und Investmentfonds hingegen sind von der Quellensteuer befreit.

Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigt diese unterschiedliche Behandlung den in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 40 des EWR-Abkommens garantierten freien Kapitalverkehr.

Durch diese Diskriminierung werden in anderen EU-Ländern und im EWR ansässige Pensions- und Investmentfonds gegenüber französischen Fonds benachteiligt, was zur Folge haben dürfte, dass französische Kunden zwischen weniger Pensions- und Investmentfonds wählen können.

2010 führte Frankreich neue Bestimmungen ein, wonach Erträge aus Aktien, die an in Frankreich oder einem anderen Land ansässige gemeinnützige Organisationen (einschließlich Pensionsfonds) ausgeschüttet werden, zu einem Pauschalsatz von 15 Prozent besteuert werden. Es hat aber den Anschein, dass diese Änderungen wegen fehlender Durchführungsvorschriften nicht in die Praxis umgesetzt worden sind.

Die Kommission übermittelte Frankreich am 18. März 2010 eine mit Gründen versehene Stellungnahme mit der Aufforderung, diese steuerliche Diskriminierung zu beseitigen.

Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm

Für die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen