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Steuerliche Diskriminierung beseitigen


Steuern: Kommission verklagt Frankreich wegen steuerlicher Benachteiligung ausländischer Pensions- und Investmentfonds
Durch die Diskriminierung werden in anderen EU-Ländern und im EWR ansässige Pensions- und Investmentfonds gegenüber französischen Fonds benachteiligt


(30.05.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Frankreich wegen der diskriminierenden Besteuerung ausländischer Pensions- und Investmentfonds beim Gerichtshof der EU zu verklagen, da ein Verstoß gegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr vorliegt. Frankreich verweigert bei Dividenden, die französische Gesellschaften an Pensions- und Investmentfonds, die in der EU und im EWR ansässig sind, ausschütten, die Quellensteuerbefreiung, während in Frankreich ansässigen Pensions- und Investmentfonds eine solche Befreiung gewährt wird.

Nach französischem Recht (Artikel 119bis und Artikel 187 des französischen Steuerkodex) unterliegen Dividendenzahlungen an Ausländer (einschließlich Pensions- und Investmentfonds) einer Quellensteuer von 25 Prozent (bzw. 15 Prozent im Fall bilateraler Abkommen). Dividendenzahlungen an inländische Pensions- und Investmentfonds hingegen sind von der Quellensteuer befreit.

Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigt diese unterschiedliche Behandlung den in Artikel 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 40 des EWR-Abkommens garantierten freien Kapitalverkehr.

Durch diese Diskriminierung werden in anderen EU-Ländern und im EWR ansässige Pensions- und Investmentfonds gegenüber französischen Fonds benachteiligt, was zur Folge haben dürfte, dass französische Kunden zwischen weniger Pensions- und Investmentfonds wählen können.

2010 führte Frankreich neue Bestimmungen ein, wonach Erträge aus Aktien, die an in Frankreich oder einem anderen Land ansässige gemeinnützige Organisationen (einschließlich Pensionsfonds) ausgeschüttet werden, zu einem Pauschalsatz von 15 Prozent besteuert werden. Es hat aber den Anschein, dass diese Änderungen wegen fehlender Durchführungsvorschriften nicht in die Praxis umgesetzt worden sind.

Die Kommission übermittelte Frankreich am 18. März 2010 eine mit Gründen versehene Stellungnahme mit der Aufforderung, diese steuerliche Diskriminierung zu beseitigen.

Für Pressemitteilungen zu Vertragsverletzungsverfahren in den Bereichen Steuern und Zoll siehe:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/infringements/infringement_cases/index_de.htm

Für die neuesten allgemeinen Informationen über Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten siehe:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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