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Fusion bei Medikamenten-Übertragungssystemen


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Erwerb des Pharmalieferanten Capsugel durch US-Investitionsfonds KKR
Rechtsgeschäft führt zu keinen horizontalen Überschneidungen


(08.08.11) - Die Europäische Kommission hat die angemeldete Übernahme von Capsugel durch den Fondsmanager KKR nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Capsugel stellt Medikamentenübertragungssysteme wie Hartgelatinekapseln her, die in pharmazeutischen Produkten verwendet werden. Die Prüfung durch die Kommission ergab, dass das Rechtsgeschäft zu keinen horizontalen Überschneidungen führt, da weder KKR noch von KKR kontrollierte Firmen im selben Bereich wie Capsugel tätig sind.

Die Kommission prüfte ferner mögliche vertikale Auswirkungen, die sich aus dem Zusammenschluss ergeben könnten, da KKR eine gemeinsame Kontrolle über Alliance Boots ausübt, einen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) tätigen Pharmaeinzelhändler, -großhändler und -auftragshersteller mit Sitz im Vereinigten Königreich, der wiederum Medikamentenübertragungssysteme als Input für einige seiner Produkte kauft und verwendet. Alliance Boots bedient jedoch nur einen sehr begrenzten Teil der weltweiten bzw. EWR-weiten Nachfrage für Hart- und Weichgelatinekapseln und alternative Polymerkapseln.

Nach Auffassung der Kommission wird der wirksame Wettbewerb durch das Vorhaben daher weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt.

Capsugel ist ein Unternehmen mit Sitz in den USA, das Medikamentenübertragungssysteme wie Hartgelatinekapseln herstellt, die in pharmazeutischen Produkten verwendet werden. Es liefert der europäischen Pharmaindustrie große Mengen solcher Gelatinekapseln. Das US-amerikanische Unternehmen KKR ist ein weltweit tätiges alternatives Vermögensverwaltungsunternehmen, das in Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen investiert.

Das Vorhaben wurde am 23. Juni 2010 bei der Kommission angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Prüfung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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