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EU-Kommission will Diesel stärker besteuern


Energiebesteuerung auf der Grundlage des Energiegehalts und der CO2-Emissionen - Überarbeitete Richtlinie soll 2013 in Kraft treten
Gegenwärtig würden paradoxerweise die Energiequellen, die am meisten die Umwelt verschmutzen, am geringsten besteuert

(18.04.11) - Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die veralteten Regelungen zur Besteuerung von Energieerzeugnissen in der Europäischen Union überholt werden sollen. Durch die neuen Regelungen soll die Besteuerung von Energieerzeugnissen umgestalten werden, damit gegenwärtige Ungleichgewichte beseitigt werden und sowohl die CO2-Emissionen als auch der Energiegehalt dieser Erzeugnisse Berücksichtigung finden.

Die bestehenden Energiesteuern würden in zwei Komponenten aufgeteilt, die zusammengefasst den Gesamtzinssatz zur Besteuerung des Erzeugnisses ergeben würden. Die Kommission will sich auf diesem Wege für Energieeffizienz und die Nutzung umweltfreundlicherer Erzeugnisse einsetzen und Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermeiden. Durch diesen Vorschlag werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre gesamten Steuerstrukturen so umzugestalten, dass durch die Verlagerung der Steuerlast von der Arbeit auf den Verbrauch ein Beitrag zu Wachstum und Beschäftigung geleistet wird. Die überarbeitete Richtlinie wird 2013 in Kraft treten. Durch lange Übergangsfristen für die vollständige Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023 wird der Wirtschaft Zeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur eingeräumt.

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: "Das überarbeitete Energiebesteuerungssystem kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. Die Mitgliedstaaten legen gegenwärtig ihre Strategien fest, um die Krise endgültig hinter sich zu lassen und die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen. Hierzu sind Maßnahmen zur Verringerung ihrer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen nötig. Es ist eine gerechte und transparente Energiebesteuerung erforderlich, damit wir unsere Energie- und Klimaschutzziele erreichen. Unser gemeinsames Ziel besteht in einer ressourcenschonenderen, ökologischeren und wettbewerbsfähigeren EU-Wirtschaft. Dieser Vorschlag setzt ein deutliches CO2-Preissignal für Unternehmen und Verbraucher. Zudem bietet es eine Möglichkeit, die Steuerlast von der Arbeit auf den Verbrauch zu verlagern, um so eine wachstumsfördernde Besteuerung zu unterstützen."

Die Besteuerung von Energieprodukten ist bis zu einem gewissen Grad auf EU-Ebene harmonisiert. In der Richtlinie zur Energiebesteuerung sind bereits jetzt Mindestsätze für die Besteuerung von Energieerzeugnissen festgelegt, die als Kraftstoffe, Heizstoffe oder zur Erzeugung von Elektrizität verwendet werden. Jedoch ist die Richtlinie mittlerweile veraltet und inkonsistent. Denn durch eine Besteuerung auf der Grundlage der Menge der verbrauchten Energieerzeugnisse können die Energie- und Klimaschutzziele der EU nicht erreicht werden. Zudem bietet die Richtlinie keine wirtschaftlichen Anreize zur Förderung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Bei der Besteuerung von Energieerzeugnissen muss ihrem Energiegehalt und ihren Auswirkungen auf die Umwelt besser Rechnung getragen werden.

Schlüsselelemente
Durch die überarbeitete Richtlinie zur Energiebesteuerung können die Mitgliedstaaten den bestmöglichen Nutzen aus der Besteuerung ziehen und letztendlich "nachhaltiges Wachstum" fördern. Dazu wird vorgeschlagen, den Mindeststeuersatz in die folgenden zwei Komponenten aufzuteilen:

>> Besteuerung auf der Grundlage der CO2-Emissionen des Energieerzeugnisses, wobei ein Betrag von 20 EUR pro Tonne CO2 festgelegt wird;

>> Besteuerung auf der Grundlage des Energiegehalts, d. h. nach der tatsächlichen Energie, die in einem Erzeugnis enthalten ist, gemessen in Gigajoule (GJ). Der Mindeststeuersatz würde auf 9,60 EUR/GJ für Kraftstoffe und 0,15 EUR/GJ für Brennstoffe festgelegt. Dies würde bei allen Brenn- und Kraftstoffen Anwendung finden, die für Verkehrs- und Heizzwecke verwendet werden.

>> Um sozialen Aspekten Rechnung zu tragen, können die Mitgliedstaaten Energie, die in Haushalten zu Heizzwecken verbraucht wird, gänzlich von der Besteuerung befreien, unabhängig davon, welches Energieerzeugnis verwendet wird.

>> Durch lange Übergangsfristen für die vollständige Angleichung der Besteuerung des Energiegehalts bis 2023 wird der Wirtschaft Zeit zur Anpassung an die neue Steuerstruktur eingeräumt.

Vorteile einer Überarbeitung der Energiebesteuerung
Durch diesen Vorschlag wird die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gefördert und der Verbrauch von Energie, bei deren Gewinnung weniger CO2 ausgestoßen wird, unterstützt. Gegenwärtig werden paradoxerweise die Energiequellen, die am meisten die Umwelt verschmutzen, am geringsten besteuert. Im Gegensatz dazu gehören Biokraftstoffe – trotz der Verpflichtung der EU, den Anteil der Energie aus erneuerbaren Energiequellen im Verkehrsbereich zu erhöhen – zu den am höchsten besteuerten Energieträgern. Durch den neuen Vorschlag werden diese Unstimmigkeiten beseitigt.

Die neue Fassung wird zudem eine kohärentere Vorgehensweise bei der Energiebesteuerung in der EU ermöglichen, indem ein Nebeneinander vieler einzelner nationaler Maßnahmen vermieden wird, und dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft in ganz Europa zu schaffen. Außerdem wird sie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bieten, ihre steuerpolitischen Maßnahmen so auszurichten, dass dadurch Arbeitsplätze und Beschäftigung geschaffen werden.

In Bezug auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen soll mit der überarbeiteten Richtlinie das bestehende Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) ergänzt werden, indem eine CO2-Steuer von Sektoren erhoben wird, die nicht in den Geltungsbereich des EHS fallen (Verkehr, Haushalte, Landwirtschaft und kleine Industriebetriebe). Diese sind für die Hälfte der CO2-Emissionen der EU verantwortlich. Daher ist es wichtig, dass auch diese Sektoren ein Preissignal in Bezug auf die CO2-Emissionen erhalten.

Letztlich wird diese Initiative dazu beitragen, dass die EU ihre in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom März 2008 geforderten Energie- und Klimaschutzziele erreicht. Zudem entspricht sie den Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Cancun (Mexico) vom Dezember 2010.

Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert und soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten. Dabei ist gegebenenfalls eine schrittweise Einführung des neuen Steuersystems vorgesehen.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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