Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschluss und Wettbewerbsgedanke


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Dionex durch Thermo Fisher
Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt


(19.05.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Dionex Corporation durch Thermo Fisher Scientific Inc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und beliefern Forschungsunternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Thermo Fischer vertreibt Analysegeräte, wissenschaftliche Ausrüstung, Verbrauchsgüter sowie Software für Forschung, Analytik und Diagnostik und bietet Dienstleistungen an. Die Verbrauchsgüter, zum Beispiel Reagenzgläser, werden für mit wissenschaftlicher Ausrüstung durchgeführte Analysen benötigt.

Dionex stellt Instrumente für die Flüssigchromatographie (insbesondere Ionenchromatographie), Probenvorbereitungssysteme, Verbrauchsgüter und Software für chemische Analysen her. Chromatographie-Instrumente werden in Laboren für die Analyse anorganischer Ionen, die z. B. in Trink- und Abwasser enthalten sind, und umweltrelevanter Bestandteile wie Nitrate sowie für die Analyse organischer Stoffe wie Proteine, Pharmazeutika und Pestizide verwendet.

Die Kommission hat geprüft, welche Auswirkungen der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb in den Bereichen Ionenchromatographie, Hochdruck-Flüssigchromatographie, Massenspektrometrie, Verbrauchsgüter, einschlägige Software und Vertrieb haben wird.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt. Die Prüfung konzentrierte sich in erster Linie auf das Segment der Instrumente für die Nano-Flüssigchromatographie ("Nano-LC"), in dem sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen hauptsächlich überschneiden. Die Kommission stellte fest, dass Thermo Fisher und Dionex in diesem Segment nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit bedeutenden Unternehmen im Wettbewerb stehen wird. Die Prüfung der Kommission ergab auch, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz haben wird, die Interoperabilität seiner Nano-LC-Instrumente bzw. seiner Massenspektrometrie-Instrumente mit denen seiner Wettbewerber zu beschränken.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse wird von der Kommission ohne Bedingungen genehmigt. Wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen und sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann die Kommission die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Hauptprüfverfahren) einleitet.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen