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Grenzüberschreitende Steuerbescheide


Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft
Alle sechs Monate werden die nationalen Finanzbehörden einen Bericht an den Verwahrer übermitteln, in dem alle von ihnen erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt sind



Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen. Dies geschieht über ein zentrales Depot, das für alle EU-Länder zugänglich ist. "Der automatische Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuerbescheide am 1. Januar ist ein wichtiger Schritt nach vorne", sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll. "Damit stellt den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Steuerbehörden die Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um bestimmte missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen."

Alle sechs Monate werden die nationalen Finanzbehörden einen Bericht an den Verwahrer übermitteln, in dem alle von ihnen erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt sind. Andere Mitgliedstaaten werden dann in der Lage sein, diese Listen zu überprüfen und den Ausstellungsmitgliedstaat um genauere Informationen zu einem bestimmten Urteil zu bitten. Dieser erste Austausch sollte spätestens am 1. September 2017 stattfinden.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten auch für alle seit Anfang 2012 ergangenen grenzüberschreitenden Urkunden die gleichen Informationen bereitstellen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17



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