Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Geschützte geographische Angabe


EU-Kommission genehmigt "Oktoberfestbier" als neue geschützte geografische Angabe
Schutz-Siegel gilt auch schon für andere bayerische Spezialitäten



Die EU-Kommission hat "Oktoberfestbier" als eine neue "geschützte geografische Angabe" (g.g.A.) Deutschlands genehmigt. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: dort muss mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – durchlaufen werden. Das Gütezeichen bürgt für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels, sorgt für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung und dient damit auch der besseren Vermarktung.

Der Bierherstellungsprozess, der im Stadtgebiet der Stadt München stattfindet, beginnt mit dem Mahlen des Malzes und der Mazeration und endet mit einer Lagerzeit von etwa vier bis elf Wochen. Dabei reichert sich junges Bier natürlich mit Kohlensäure an und reift bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es seinen endgültigen Geschmack erlangt hat. Eine Besonderheit des Bieres ist die Nutzung von Wasser aus tiefen Quellen der Stadt München, das in den Tertiärschichten (bis zu ca. 250 m Tiefe) entsteht.

Das Ansehen und die Besonderheit des "Oktoberfestbiers" sind auf ein traditionelles Produktionsverfahren zurückzuführen, das im Laufe der Jahrhunderte erarbeitet wurde, und auf den außergewöhnlichen Ruf des Oktoberfests in München.

Innovationen im Brauprozess
Das weltweite Ansehen des Oktoberfestbiers beruht u. a. darauf, dass in München sehr früh Innovationen in den Brauprozess eingeführt wurden, die die Qualität des Bieres entscheidend beeinflusst haben. Die Tatsache, dass das "Oktoberfestbier" speziell für das Oktoberfest gebraut wird, hat erheblich zum herausragenden Ansehen dieses Biers beigetragen. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1598 bereits geschützten Lebensmittelerzeugnisse aufgenommen.

Auf leeren Magen muss das Oktoberfestbier dabei übrigens nicht getrunken werden: Auch bayerische Spezialitäten wie Bayerische Breze und Obazda, Nürnberger Rostbratwurst oder Allgäuer Bergkäse sind schon durch die EU geschützt. Die Liste aller geschützten geografischen Angaben ist in der eAmbrosia-Datenbank zu finden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 18.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen