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LIBOR: Verordnung über Referenzwerte


Finanzstabilität: Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken im Zusammenhang mit LIBOR-Einstellung
Die Nutzer des LIBOR in der EU sollten sich weiter darauf vorbereiten, dass es den LIBOR Ende 2021 nicht mehr geben wird




Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die EU-Vorschriften über finanzielle Referenzwerte zu ändern. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass es bei Einstellung eines weithin verwendeten Referenzwerts wie in diesem Fall weder zu Störungen der Wirtschaft noch zu Beeinträchtigungen der Finanzstabilität in der EU kommt. Referenzwerte sind untrennbar mit den Finanzmärkten verbunden: Diese Indizes werden zur Bepreisung von Finanzinstrumenten und Verträgen (einschließlich Hypothekarkreditverträgen privater Haushalte) oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet.

Die Einstellung eines weithin verwendeten Referenzwerts ist zu einem realistischen Szenario geworden, da die britische Financial Conduct Authority – die Aufsichtsbehörde für den London Interbank Offered Rate (LIBOR) – angekündigt hat, dass sie diesen Referenzwert ab Ende 2021 nicht mehr unterstützen wird, und davon ausgeht, dass er kurz danach eingestellt wird. In der Verordnung über Referenzwerte werden der Aufsicht für bestimmte weithin verwendete Referenzwerte Befugnisse zur Verhinderung der plötzlichen Einstellung übertragen. Für eine etwaige Einstellung eines kritischen Referenzwerts sind darin jedoch keine Regelungen getroffen. In diesem Fall sind die Banken in der EU bei ihrer eigenen Kreditaufnahme, bei der Kreditvergabe an Unternehmen und bei Hypotheken für Wohnimmobilien besonders stark vom LIBOR abhängig.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: "Die Nutzer des LIBOR in der EU sollten sich weiter darauf vorbereiten, dass es den LIBOR Ende 2021 nicht mehr geben wird. Wir sind uns jedoch dessen bewusst, dass einige LIBOR-Kontrakte nicht rechtzeitig neu verhandelt werden können und schlagen daher vor, dass die EU neue rechtliche Befugnisse erhält, um den LIBOR durch einen anderen Referenzwert zu ersetzen. Die Europäische Kommission ist bereit, mit den Behörden des Vereinigten Königreichs zusammenzuarbeiten, um sich auf die Auswirkungen der Beendigung des LIBOR vorzubereiten." Wir fordern auch die Mitgliedstaaten der EU auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wir werden gewährleisten, dass EU-Altkontrakte nach der LIBOR-Einstellung nicht in einem rechtsfreien Raum stehen und damit jegliches Risiko für die Finanzstabilität vermeiden."

Wenn ein kritischer Referenzwert nicht mehr veröffentlicht wird, können zum Zeitpunkt der Einstellung Tausende bestehende Kontrakte beeinträchtigt werden, was letztlich die Finanzstabilität gefährdet. Die Kommission schlägt daher Änderungen der Verordnung über Referenzwerte vor, durch die sie die Befugnis erhält, einen Ersatzreferenzwert zu benennen, der alle Verweise auf einen weithin verwendeten und in Einstellung begriffenen Referenzzinssatz wie den LIBOR abdeckt, sofern dies erforderlich ist, um Störungen der Finanzmärkte in der EU zu vermeiden.

Beispielsweise könnte die Kommission jede Bezugnahme auf den LIBOR durch einen Verweis auf einen angemessenen Ersatzzinssatz ersetzen. Bei der Auswahl dieses Ersatzzinssatzes wird die Kommission die Empfehlungen der einschlägigen Arbeitsgruppen der Branche wie des US-amerikanischen Ausschusses für alternative Referenzzinssätze im Fall des LIBOR oder der Arbeitsgruppe zu risikofreien Euro-Sätzen im Fall des EURIBOR berücksichtigen. Der gesetzliche Ersatzzinssatz wird nur für solche Finanzkontrakte zur Verfügung stehen, die sich zu dem Zeitpunkt seiner Einstellung auf einen bestimmten Referenzwert (z. B. den LIBOR) beziehen. Da der gesetzliche Ersatzzinssatz rechtlich geregelt wird, können diesbezügliche vertragliche Konflikte vermieden werden. Zugleich werden die Marktteilnehmer aufgefordert, sich auf einen dauerhaften Ersatzzinssatz für alle neuen Kontrakte zu einigen, wenn immer dies möglich ist.

Schließlich schlägt die Kommission auch eine Anpassung der Verordnung über Referenzwerte vor, die es den Nutzern in der EU ermöglicht, weiterhin auf außerhalb der EU bereitgestellte Währungsreferenzwerte zurückzugreifen. Damit können Unternehmen das Risiko von Wechselkursschwankungen bei ihren Exportgeschäften und Auslandsinvestitionen abdecken.

Hintergrund
Die Interbankensätze (Interbank Overnight Rate, IBORs) bilden die wichtigste Kategorie kritischer Referenzwerte. Die IBORs spiegeln den Zinssatz wider, den die Banken einander für kurzfristige Darlehen berechnen. Infolge der Manipulation der Interbankensätze während der Finanzkrise vereinbarten die Staats- und Regierungschefs der G20, die Aufsicht und Steuerung von Referenzzinssätzen zu verbessern.

Bei den Interbankenkreditzinssätzen handelt es sich um wichtige Indizes, die zur Berechnung der Zinsen für Unternehmenskredite, aber auch bei der Begebung von kurz- und mittelfristigen Schuldtiteln und der Absicherung von Schuldpositionen verwendet werden. Daher spielen die Verfügbarkeit von Interbankenzinssätzen und die Rechtssicherheit im Zusammenhang mit diesen Zinssätzen eine wichtige Rolle für die Fähigkeit der Banken, Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben und ihre Kernaufgaben zu erfüllen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 14.10.20


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