Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Modernisierung der EU-Rechtsvorschriften


EU-Kommission veröffentlicht jährliche Aufwandserhebung 2021 über Bemühungen der EU zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften
Im Jahr 2021 wurden 29 Evaluierungen bestehender EU-Maßnahmen abgeschlossen und 35 Initiativen angenommen, darunter Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands



Die Europäische Kommission hat die jährliche Aufwandserhebung 2021 veröffentlicht, in der sie konkrete Beispiele nennt für die Vereinfachung der EU-Vorschriften in Bereichen wie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Wettbewerb, Kommunikation, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Verkehr und Mobilität sowie Binnenmarkt. In der jährlichen Aufwandserhebung 2021 werden die umfassenden Anstrengungen der Kommission zur Vereinfachung und Modernisierung der Rechtsvorschriften mehr im Detail dargelegt. Die Erhebung basiert auf dem "One-in-one-out"-Ansatz, den ersten Lehren aus dem Pilotprojekt und Erkenntnissen aus dem ersten Jahr des Betriebs der Plattform "Fit for Future".

Maroš Šefčovič, Vizepräsident für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, sagte: "Wir beschleunigen den ökologischen und digitalen Wandel, um die Erholung Europas voranzubringen. Gleichzeitig reagieren wir damit auf den aktuellen geopolitischen Kontext. Wir wollen dafür sorgen, dass die EU-Rechtsvorschriften leicht einzuhalten, effizient und zukunftsfähig sind, und arbeiten daran konzentriert weiter. In dieser jährlichen Übersicht zeigen wir, zu welchen konkreten Ergebnissen unsere Arbeiten zur Vereinfachung des EU-Rechts im Laufe des Jahres 2021 geführt haben. In die Übersicht sind auch Lehren eingeflossen, die wir in unserer hochrangigen Expertengruppe, der Plattform "Fit for Future", ziehen konnten. Dies hilft uns – im Zusammenspiel mit den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt "One in, one out" –, Belastungen auf allen Ebenen zu erkennen und zu verringern. All diese Beiträge sind ein deutlicher Beleg dafür, dass unser Engagement für faktengestützte politische Entscheidungen, die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen nicht unnötig belasten, nicht nachlässt."

Fortschritte der Kommission bei der Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Im Jahr 2021 wurden 29 Evaluierungen bestehender EU-Maßnahmen abgeschlossen und 35 Initiativen angenommen, darunter Maßnahmen zur Vereinfachung und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands. Diese Initiativen zielen darauf ab, Verwaltungs- und Befolgungskosten zu senken und den einschlägigen Rechtsrahmen erforderlichenfalls zu straffen, zu präzisieren und anzupassen. Im Jahr 2021 wurden die Vorschläge der Kommission zur Finanzierung von Programmen verabschiedet; die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung des Mehrjährigen Finanzrahmens und damit verbundener Verfahren wurden dabei weitgehend übernommen. In der Praxis wird dies die Teilnahme der Begünstigten einfacher machen, die Umsetzung in den Mitgliedstaaten erleichtern und die Wirkung vor Ort verstärken. Die Kommission prüft regelmäßig, wie unnötige Belastungen vermieden werden können, und richtet dabei den Blick insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden die Arbeiten des KMU-Netzes neu beleben und vergleichbare Initiativen unterstützen.

Erste Lehren aus dem "One-in-one-out"-Ansatz
Der "One-in-one-out"-Ansatz ist eines der in den Prioritäten der Kommission von der Leyen genannten Ziele und bedeutet, dass neue Belastungen, die sich aufgrund von Legislativvorschlägen der Kommission für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger ergeben können, ausgeglichen werden, indem bestehende Belastungen in demselben Politikbereich verringert werden. Im zweiten Halbjahr 2021 führte die Kommission ein Pilotprojekt mit zehn ausgewählten Legislativvorschlägen durch, die ein breites Spektrum von Politikbereichen abdecken und verschiedene Sektoren und Interessenträger betreffen. Ziel war es, den Ansatz, die Methodik und die damit verbundenen Berechnungen zu testen. Die Arbeiten für das "One-in-one-out"-Pilotprojekt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben dazu beigetragen, die Arbeitsmethoden der Kommission durch eine stärkere Quantifizierung und Verbesserung der Kostenschätzungen erheblich zu stärken. Die Kommission konzentriert sich nun auf die vollständige Umsetzung des "One-in-one-out"-Ansatzes, der seit Anfang 2022 angewandt wird. Die nächste jährliche Aufwandserhebung wird erstmals ein vollständiges Bild von der Umsetzung dieses Meilensteins der neuen Generation besserer Rechtsetzung zeichnen.

Lehren aus der Plattform "Fit for Future
Die Plattform "Fit for Future" ist eine hochrangige Expertengruppe der Kommission und spielt eine zentrale Rolle bei der Suche nach Möglichkeiten für die Vereinfachung und Modernisierung bestehender EU-Rechtsvorschriften und der Ermittlung unnötiger Belastungen, die sich auf EU-Ebene, nationaler, regionaler und lokaler Ebene aufgrund von EU-Rechtsvorschriften ergeben. Die Plattform verabschiedete 15 Stellungnahmen mit konkreten Vorschlägen für Vereinfachung und Digitalisierung, für die Beseitigung sich überschneidender Vorschriften und für die Straffung von Verfahren. Solche Beiträge helfen der Kommission bei ihren Bewertungen und Folgenabschätzungen.

Hintergrund
Die jährlichen Aufwandserhebungen sind Teil der Agenda für bessere Rechtsetzung und des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT), dem 2012 festgelegten Regulierungskonzept der Kommission für eine faktengestützte und transparente Politikgestaltung. Im Jahr 2021 nahm die Kommission eine neue Mitteilung über bessere Rechtsetzung an, die zu konkreten Verbesserungen im EU-Rechtsetzungsprozess führte. Diese dienen dem Ziel, die Erholung Europas zu fördern und EU-Rechtsvorschriften zukunftssicher zu machen. Die Plattform "Fit for Future", eine hochrangige Expertengruppe, die sich aus Vertretern nationaler, regionaler und lokaler Behörden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft zusammensetzt, wurde 2020 eingerichtet. Sie gibt Stellungnahmen zu Initiativen ab, die in ihrem jährlichen Arbeitsplan enthalten sind.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.07.22
Newsletterlauf: 04.10.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen