Nachprüfungen in der Reifenindustrie
EU-Kommission führt unangekündigte Nachprüfungen bei Anbietern von Autoreifen durch
Bei ihren Nachprüfungen wurden die Kommissionsbediensteten wurden von Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet
Die Europäische Kommission führt in mehreren Mitgliedstaaten unangekündigte Nachprüfungen in der Reifenindustrie durch. Die Kommission hat Bedenken, dass die aufgesuchten Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Gegenstand der Nachprüfungen sind Anbieter neuer Ersatzreifen für Pkw, Kleinlastwagen, Lkw und Bussen im Europäischen Wirtschaftsraum. Der Kommission liegen Verdachtsmomente vor, dass die betroffenen Unternehmen u. a. über öffentliche Verlautbarungen ihre Preise abgestimmt haben könnten.
Bei ihren Nachprüfungen wurden die Kommissionsbediensteten wurden von Mitarbeitern der jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden begleitet.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.
Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen müssen nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden. Die Dauer einer Untersuchung hängt u. a. davon ab, wie komplex der jeweilige Fall ist und in welchem Umfang die beteiligten Unternehmen mit der Kommission zusammenarbeiten und von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch machen.
Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen anzeigen, u. a. anonym beispielsweise über die von der Kommission eigens eingerichtete Webseite für Hinweisgeber. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 08.02.24
Newsletterlauf: 10.04.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.