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Umfassende Überarbeitung von Solvency II


Solvency II: Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften
Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Solvabilität-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG)



Die Europäische Kommission hat umfassende Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften ("Solvabilität II") angenommen, die dazu beitragen sollen, dass die Versicherungsunternehmen ihre langfristigen Investitionen in die Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie erhöhen können. Die Überarbeitung zielt auch darauf ab, die Branche für Versicherungen und Rückversicherungen (d. h. Versicherungen für Versicherungsunternehmen) resilienter zu machen, sodass sie besser für künftige Krisen gewappnet ist und die Versicherungsnehmer besser schützen kann. Außerdem sollen für bestimmte kleinere Versicherungsgesellschaften vereinfachte und verhältnismäßigere Vorschriften eingeführt werden.

Versicherungsverträge sind für viele Menschen sowie für die Unternehmen in Europa von wesentlicher Bedeutung, denn sie schützen die Menschen im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor finanziellen Verlusten. Versicherungsunternehmen spielen auch für die europäische Wirtschaft eine wichtige Rolle, da sie Ersparnisse in die Finanzmärkte und die Realwirtschaft lenken und so den Unternehmen in Europa langfristige Finanzmittel zur Verfügung stellen.

Die Überarbeitung umfasst folgende Bestandteile:
>> einen Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung der Solvabilität-II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG),
>> eine Mitteilung zur Überarbeitung der Solvabilität-II-Richtlinie,
>> einen Gesetzgebungsvorschlag für eine neue Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen.

Umfassende Überarbeitung von Solvabilität II
Die vorgeschlagene Überarbeitung soll es den europäischen Versicherern ermöglichen, einen größeren Beitrag zur Finanzierung der Erholung zu leisten, die Kapitalmarktunion voranbringen und Mittel für den europäischen Grünen Deal bereitstellen. So könnte EU-weit kurzfristig Kapital in Höhe von rund 90 Mrd. EUR freigesetzt werden. Mit diesem Kapital könnten die (Rück-)Versicherer in ihrer Funktion als private Investoren einen größeren Beitrag zur Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie leisten.

Die vorgesehenen Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie sollen zu einem späteren Zeitpunkt durch delegierte Rechtsakte ergänzt werden. In der Mitteilung führt die Kommission dieses Vorhaben näher aus.

Die Kernpunkte des vorgelegten Pakets sind:
>> Die Änderungen werden dazu beitragen, dass die Verbraucher besser geschützt werden und dass die Versicherungsunternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solide bleiben.
>> Die Verbraucher (d. h. Versicherungsnehmer) werden besser über die finanzielle Lage ihres Versicherers informiert.
>> Dank einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden werden die Verbraucher beim Erwerb von Versicherungsprodukten in anderen Mitgliedstaaten besser geschützt.
>> Die Versicherungsunternehmen erhalten Anreize, mehr in langfristiges Kapital für die Wirtschaft zu investieren.
>> Die Einstufung der Finanzkraft der Versicherungsunternehmen wird bestimmten Risiken – etwa klimabezogenen Risiken – wirksamer Rechnung tragen und weniger stark von kurzfristigen Marktschwankungen beeinflusst werden.
>> Die gesamte Branche wird genauer beaufsichtigt, um einer Gefährdung ihrer Stabilität vorzubeugen.

Vorschlag für eine Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen
Mit der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen soll sichergestellt werden, dass Versicherer und einschlägige Behörden in der EU besser für erhebliche finanzielle Notlagen gewappnet sind.

Sie sieht ein neues Verfahren zur ordnungsgemäßen Abwicklung vor, das die Versicherungsnehmer sowie die Realwirtschaft, das Finanzsystem und letztendlich auch die Steuerzahler besser schützt. Die nationalen Behörden werden besser für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit von Versicherungsgesellschaften gewappnet sein.

Durch die Einrichtung von Abwicklungskollegien werden die zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden in der Lage sein, zeitnah und auf koordinierte Weise entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um Probleme grenzübergreifender (Rück-)Versicherungsgruppen zu lösen und die bestmöglichen Ergebnisse für die Versicherungsnehmer und die Wirtschaft insgesamt zu gewährleisten.

Die Vorschläge bauen umfassend auf fachlichen Empfehlungen vonseiten der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) auf. Sie tragen ferner den einschlägigen Arbeiten auf internationaler Ebene Rechnung, wobei auch europäische Besonderheiten berücksichtigt wurden.

Hintergrund
Versicherungsschutz ist für viele Privathaushalte, Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer von wesentlicher Bedeutung. Die Versicherungsbranche bietet auch Lösungen für das Ruhestandseinkommen und zur Investition von Ersparnissen in die Finanzmärkte und die Realwirtschaft.

Die Solvabilität-II-Richtlinie ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Die Kommission hat die Anwendung der Richtlinie überwacht und die Interessenträger ausführlich zu möglichem Anpassungsbedarf konsultiert.

Am 11. Februar 2019 ersuchte die Kommission die EIOPA offiziell um fachliche Empfehlungen zur Vorbereitung der Überarbeitung der Solvabilität-II-Richtlinie. Die fachlichen Empfehlungen der EIOPA wurden am 17. Dezember 2020 veröffentlicht.

Über den in der Richtlinie genannten Mindestumfang der Überprüfung hinaus hat die Kommission nach Konsultation der Interessenträger weitere Bereiche des Solvabilität-II-Rahmens ermittelt, die überprüft werden sollten, wie etwa der Beitrag der Branche zu den politischen Prioritäten der Europäischen Union (wie dem europäischen Grünen Deal und der Kapitalmarktunion), die Beaufsichtigung grenzüberschreitender Versicherungstätigkeiten und die Erhöhung der Verhältnismäßigkeit der Aufsichtsvorschriften, einschließlich der Berichterstattung. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.10.21
Newsletterlauf: 07.12.21


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