Verordnung über Märkte für Kryptowerte
Besteuerung: Neue Transparenzvorschriften sehen Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen vor
Der Vorschlag soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen
Die Europäische Kommission hat neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen.
Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen, um Erlöse zu überwachen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden – Kryptowerte, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Dadurch können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.
Der Vorschlag soll die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Die vorgeschlagene Richtlinie zielt auch darauf ab, ein gemeinsames Mindeststrafmaß für schwerwiegende Versäumnisse festzulegen – beispielsweise für den Fall, dass trotz Mahnungen keine Meldungen erfolgen.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die Meldepflichten von Finanzinstituten auf E-Geld und digitale Währungen auszuweiten und den Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs auf grenzüberschreitende Vorbescheide auszudehnen, die von vermögenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden.
Nächste Schritte
Der Vorschlag in Form einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit steht in Einklang mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) sowie den Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (CRS) der OECD. Die neuen Meldepflichten in Bezug auf Kryptowerte, E-Geld und digitale Währungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 13.03.23
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