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Zentralverwahrer im Finanzsystem


Kapitalmarktunion: Europäische Kommission will einfache Regeln für sichere und effizientere EU-Abwicklungsmärkte
Hauptziel des Vorschlags ist es, die Wertpapierabwicklung in der EU effizienter zu machen. Dadurch sollen die EU-Kapitalmärkte attraktiver werden, was letztlich bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft bedeutet



Die Europäische Kommission hat Änderungen an der Zentralverwahrer-Verordnung vorgeschlagen, um die EU-Abwicklungsmärkte effizienter zu machen und gleichzeitig die Finanzstabilität zu bewahren. Der Vorschlag ist zentraler Bestandteil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion von 2020.

Zentralverwahrer betreiben die nötige Infrastruktur, damit Wertpapiergeschäfte (z. B. mit Aktien oder Anleihen) an den Finanzmärkten abgewickelt werden können. "Abwicklung" heißt, dass die Wertpapiere an den Käufer ausgeliefert werden und die Gelder dafür im Gegenzug an den Verkäufer übergehen. Bis ein Geschäft endgültig abgewickelt ist, können bis zu zwei Geschäftstage vergehen. In dieser Zeit können sowohl Kredit- als auch Rechtsrisiken bestehen. Dass solche Geschäfte sicher und effizient abgewickelt werden, ist für das EU-Finanzsystem daher eminent wichtig.

Zentralverwahrer spielen an den Kapitalmärkten und im Finanzsystem der EU eine zentrale Rolle. So wurde beispielsweise 2019 über EU-Zentralverwahrer ein Geschäftsvolumen von rund 1.120 Billionen EUR abgewickelt. Auch bei den EU-Sanktionen gegen Russland wurde ihre zentrale Rolle deutlich. Am 25. Februar 2022 beschloss die EU, dass russische Kunden keine Konten mehr bei Zentralverwahrern in der EU unterhalten dürfen, was deren zentrale Funktion im EU-Finanzsystem deutlich macht.

Hauptziel des Vorschlags ist es, die Wertpapierabwicklung in der EU effizienter zu machen. Dadurch sollen die EU-Kapitalmärkte attraktiver werden, was letztlich bessere Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft bedeutet. Angesichts der immensen Summen, die über Zentralverwahrer abgewickelt werden, ist es unverzichtbar, dass diese ihre Funktion für unser Finanzsystem gut erfüllen. Mit dem heutigen Vorschlag werden die Regeln verhältnismäßiger und wirksamer gestaltet, um Zentralverwahrer von Befolgungskosten und Regularien zu entlasten. Außerdem sollen Zentralverwahrer mehr Dienstleistungen über Grenzen hinweg anbieten können und grenzüberschreitend besser beaufsichtigt werden.

Die Einzelheiten
Die Zentralverwahrer-Verordnung soll in folgenden zentralen Punkten verbessert werden:

>> Verbesserungen beim "Europäischen Pass": Das "EU-Pass-Verfahren" für Zentralverwahrer wird vereinfacht, sodass sie leichter mit nur einer Lizenz in der gesamten EU tätig werden können. Vor allem werden teure Doppelverfahren aus der Welt geschafft und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung und der Wettbewerb erleichtert.

>> Bessere Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden: Die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden wird verbessert, indem für bestimmte Zentralverwahrer Kollegien vorgeschrieben werden, um die Aufsicht konsequenter und stimmiger zu machen.

>> Verbesserungen bei bankartigen Nebendienstleistungen: Die Bedingungen, unter denen Zentralverwahrer Zugang zu Bankdienstleistungen haben, sollen angepasst werden. So könnten Zentralverwahrer Abwicklungsdienste für ein breiteres Währungsspektrum anbieten, womit Unternehmen die Möglichkeit erhalten, sich über einen größeren Anlegerpool, auch grenzüberschreitend, zu finanzieren.

>> Verbesserungen bei der Abwicklungsdisziplin: Die Regeln zur Abwicklungsdisziplin werden in einigen Punkten geändert, um ihre Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu erhöhen. Bei den Änderungen geht es um die Anwendbarkeit des vorgeschriebenen Eindeckungsvorgangs und um bestimmte technische Fragen.

>> Bessere Aufsicht über Drittlands-Zentralverwahrer: Der Vorschlag stellt sicher, dass die Aufsichtsbehörden besser über die Tätigkeiten von Drittlands-Zentralverwahrern in der EU informiert sind.
Der Vorschlag geht jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.

Hintergrund
Die Zentralverwahrer-Verordnung wurde 2014 nach der Finanzkrise verabschiedet, um die Abwicklung sicherer und effizienter zu machen und gewisse einheitliche Anforderungen für alle Zentralverwahrer in der EU festzulegen. Die heutigen Vorschläge zur Änderung der Zentralverwahrer-Verordnung stützen sich auf die Ergebnisse der Konsultation, die die Kommission mit Blick auf die in der Verordnung vorgeschriebene Überprüfung durchgeführt hat. Ebenfalls eingeflossen sind Beiträge verschiedener Interessenträger, insbesondere auch der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde. Der Vorschlag gehört zu den Bestrebungen der Kommission, die EU-Rechtsvorschriften so zu gestalten, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen wirklich etwas bringen – und das zu möglichst geringen Kosten (REFIT).

Im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion 2020 und im Arbeitsprogramm 2021 hatte die Kommission einen Legislativvorschlag zur Änderung der Zentralverwahrer-Verordnung angekündigt, um diese effizienter und wirksamer zu machen und zur Entwicklung effizienterer Abwicklungsmärkte in der EU beizutragen.

Marktinfrastrukturen waren auch Bestandteil des Legislativpakets zur Digitalisierung des Finanzsektors, das die Kommission im September 2020 im Rahmen ihrer Priorität vorlegte, Europa für das digitale Zeitalter fit zu machen und eine zukunftsfähige Wirtschaft im Dienste der Menschen aufzubauen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.03.22
Newsletterlauf: 18.05.22


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