Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Buchmarkt: Grundlegenden Marktveränderungen


Bundeskartellamt genehmigt Übernahme von Lehmanns durch Thalia
Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering



Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Fachinformationshändlers Lehmanns durch das Buchhandelsunternehmen Thalia genehmigt. Thalia ist die mit Abstand größte Bucheinzelhandelskette in Deutschland mit mehr als 380 Filialen. Lehmanns ist hauptsächlich als Fachinformationshändler für professionelle Endkunden (Universitäten, Bibliotheken, Unternehmen) tätig und betreibt darüber hinaus 15 Fachbuchhandlungen in verschiedenen deutschen Universitätsstädten.

Die Übernahme betrifft insbesondere den Vertrieb von Fachinformationen an professionelle Endkunden in den Bereichen Science/Technology/Medicine (STM) und Recht/Wirtschaft/Steuern (RWS), den Bucheinzelhandel sowie die Beschaffung von Büchern. Im Ergebnis lässt das Vorhaben auf keinem der konkret betroffenen Märkte eine wesentliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs befürchten. Maßgeblich für diese Beurteilung sind unter anderem die Besonderheiten und die Entwicklung des Fachinformationshandels.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die zunehmende Digitalisierung, die steigende Bedeutung des Direktvertriebs durch große Verlage und die Verlagerung zu OpenAccess-Publikationen führen im Fachinformationshandel zu grundlegenden Marktveränderungen. Spezialisierte Fachinformationshändler und ihre besonderen Dienstleistungen stehen damit in einigen Bereichen und gegenüber einigen professionellen Endkunden und Verlagen vor erheblichen Herausforderungen. Im Laufe des Verfahrens haben verschiedene Marktteilnehmer betont, dass für Fachinformationshändler eine gewisse Unternehmensgröße erforderlich ist, um dauerhaft am Markt bestehen und diesen stabilisieren zu können."

Im Bereich des Bucheinzelhandels sind die Umsätze der Lehmanns-Fachbuchhandlungen vergleichsweise gering, und für die Endkunden bestehen mit anderen stationären sowie Online-Buchhändlern hinreichende Ausweichmöglichkeiten. Beschaffungsseitig war u. a. die bei Fachinformationen große Bedeutung des Verlagsdirektgeschäfts und der internationalen Publikationen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund konnte die geplante Übernahme im Vorprüfverfahren freigegeben werden. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 15.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Keine freie Preisbildung beim Vertrieb

    Das Bundeskartellamt hat gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH mit Sitz in Berlin sowie einen ihrer verantwortlich handelnden Mitarbeitenden Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp 16 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung mit sechs Elektronikfachhändlern verhängt.

  • Beschränkungen des Wettbewerbs

    Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen.

  • Geplantes gemeinsames Mehrwegsystem

    Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG - ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen - hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.

  • Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben.

  • Erwerb eines Biotech-Unternehmens

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme sämtlicher Anteile der Cardior Pharmaceuticals GmbH mit Sitz in Hannover durch die dänische Novo Nordisk A/S freigegeben. Cardior ist ein Biotech-Unternehmen mit Geschäftsschwerpunkt Herzerkrankungen, hier Herzinsuffizienz, also Herzschwäche.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen